Abrechnung bei Bürgergeld oder Wohngeld
CO₂-Kostenabrechnung: Warum sie auch für Bürgergeld- und Wohngeldempfänger wichtig ist
Seit 2023 gilt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, das die Kosten der CO₂-Bepreisung zwischen Vermietern und Mietern aufteilt. Doch für Mieter, die Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, hat diese Regelung eine ganz besondere Bedeutung, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich ist. In diesem Artikel erkläre ich dir, warum du die CO₂-Kostenabrechnung besonders im Auge behalten solltest.
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1. Die Ausgangslage: Wer zahlt was?
Zunächst zum Hintergrund: Vor 2023 mussten Mieter die kompletten CO₂-Kosten tragen, die durch das Heizen und die Warmwasserversorgung entstanden. Das waren bei einem durchschnittlichen Haushalt schnell 100 bis 200 Euro pro Jahr – Tendenz steigend, denn der CO₂-Preis steigt kontinuierlich.
Jetzt werden diese Kosten nach einem Stufenmodell aufgeteilt. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei sehr ineffizienten Gebäuden trägt der Vermieter sogar 95 Prozent der CO₂-Kosten.
2. Der entscheidende Unterschied bei Sozialleistungen
Hier wird es für Bürgergeld- und Wohngeldempfänger besonders interessant. Der Grund liegt in der Art und Weise, wie diese Leistungen berechnet werden.
Bürgergeld (ehemals Hartz IV, zukünftig Grundsicherung)
Wenn du Bürgergeld erhältst, übernimmt das Jobcenter deine angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das klingt erst mal gut – aber es gibt einen Haken: Die Übernahme orientiert sich an bestimmten Richtwerten und Obergrenzen.
In vielen Kommunen sind diese Obergrenzen knapp kalkuliert. Steigen deine Heizkosten durch die CO₂-Bepreisung, kann es passieren, dass das Jobcenter nicht die vollen Kosten übernimmt. Du müsstest dann die Differenz aus deinem ohnehin knappen Regelsatz zahlen.
Durch das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz werden deine Heizkosten nun spürbar entlastet, weil der Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten trägt. Das bedeutet: Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass deine tatsächlichen Heizkosten innerhalb der vom Jobcenter anerkannten Grenzen bleiben.
Wohngeld
Ähnlich, aber noch komplexer ist die Situation beim Wohngeld. Das Wohngeld wird nach einer festen Formel berechnet, die unter anderem deine Miete berücksichtigt – allerdings nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen.
Die Heizkosten werden beim Wohngeld seit 2023 durch einen pauschalen Heizkostenzuschuss berücksichtigt. Dieser Zuschuss ist aber nicht individuell auf deinen tatsächlichen Verbrauch abgestimmt. Wenn deine Heizkosten durch hohe CO₂-Preise steigen, hilft dir der pauschale Zuschuss oft nicht ausreichend.
Die CO₂-Kostenaufteilung sorgt dafür, dass deine persönliche Belastung sinkt. In vielen Fällen bedeutet das: Die Kombination aus Wohngeld und Heizkostenzuschuss reicht wieder besser aus, um deine tatsächlichen Kosten zu decken.
3. Besonders wichtig bei schlechtem Gebäudezustand
Die Entlastung ist umso größer, je schlechter der energetische Zustand deiner Wohnung ist. Und hier liegt ein soziales Problem: Menschen mit geringem Einkommen wohnen statistisch häufiger in schlecht sanierten Gebäuden mit alten Heizungen.
Gerade in diesen Gebäuden fallen hohe CO₂-Kosten an – und gerade hier greift jetzt die neue Kostenaufteilung besonders stark. Bei einem Gebäude mit sehr hohem CO₂-Ausstoß (über 52 kg CO2/m²/Jahr) zahlst du als Mieter nur noch 5 Prozent der CO₂-Kosten. 95 Prozent trägt der Vermieter.
Ein Rechenbeispiel: Bei jährlichen CO₂-Kosten von 300 Euro für eine 60-Quadratmeter-Wohnung in einem unsanierten Altbau würdest du früher alles selbst zahlen müssen. Jetzt zahlst du nur noch 30 Euro, der Vermieter die restlichen 270 Euro.
4. Doppelter Effekt: Entlastung und Sanierungsanreiz
Für dich als Bürgergeld- oder Wohngeldempfänger hat das Gesetz einen doppelten positiven Effekt:
Erstens: Du wirst direkt entlastet, weil deine Heizkosten sinken.
Zweitens: Dein Vermieter bekommt einen finanziellen Anreiz zu sanieren. Denn je besser er das Gebäude dämmt und je moderner die Heizung ist, desto weniger CO₂-Kosten muss er selbst tragen. Langfristig profitierst du also auch von sinkenden Gesamtheizkosten.
5. Was du tun solltest
Prüfe deine Nebenkostenabrechnung genau! Achte darauf, dass dein Vermieter die CO₂-Kosten korrekt aufteilt. Die Einstufung des Gebäudes und die Berechnung müssen transparent ausgewiesen sein.
Bei Selbstversorgung (z.B. Gasetagenheizung) vergiss nicht, deinen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter geltend zu machen. Du hast zwölf Monate nach Erhalt deiner Gasrechnung Zeit dafür. Mit dem CO2Preisrechner erstellst du schnell und einfach eine versandfertige CO₂-Kostenabrechnung.
6. Fazit: Ein wichtiger Baustein zur sozialen Gerechtigkeit
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist mehr als nur Klimaschutz. Es ist auch ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, der gerade Menschen mit geringem Einkommen spürbar entlastet. Für Bürgergeld- und Wohngeldempfänger kann die richtige Abrechnung den Unterschied machen zwischen finanzieller Überforderung und einem bezahlbaren Zuhause.







