Mitgeltende Gesetze
Das CO2KostAufG im rechtlichen Geflecht: Zusammenspiel mit anderen Gesetzen
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das seit Januar 2023 in Kraft ist, steht nicht allein. Es ist Teil eines komplexen rechtlichen Geflechts im Bereich Klimaschutz, Wohnen und Energieeffizienz. Doch mit welchen anderen Gesetzen spielt das CO2KostAufG eigentlich zusammen, und wie ist es an diese angebunden? In diesem Artikel erfährst du, wie sich dieses relativ neue Gesetz in die bestehende Rechtslandschaft einfügt und welche Wechselwirkungen es gibt.
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1. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Die Grundlage
Das CO2KostAufG ist direkt an das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gekoppelt. Das BEHG hat 2021 einen nationalen CO₂-Preis für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt und bildet die Grundlage für die Entstehung der CO₂-Kosten, die das CO2KostAufG zwischen Mietern und Vermietern aufteilt.
Konkrete Verzahnungen:
- Die im CO2KostAufG genannten "Kohlendioxidkosten" entstehen überhaupt erst durch das BEHG
- Das CO2KostAufG verweist direkt auf die im BEHG festgelegten CO₂-Preise
- Die Berechnung der CO₂-Emissionen basiert auf den im BEHG festgelegten Standardwerten für Emissionsfaktoren
- Mit steigendem CO₂-Preis nach dem BEHG steigt auch die finanzielle Bedeutung der Aufteilung nach dem CO2KostAufG
2. Heizkostenverordnung (HeizkostenV): Die praktische Umsetzung
Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung und Verteilung von Heizkosten in Gebäuden mit zentraler Heizungsanlage. Das CO2KostAufG dockt an dieses etablierte System an.
Konkrete Verzahnungen:
- Die CO₂-Kostenaufteilung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung
- Das CO2KostAufG verweist auf die Verteilungsschlüssel der §§ 6 bis 10 HeizkostenV
- Die Pflichtangaben zur CO₂-Kostenaufteilung ergänzen die bereits nach HeizkostenV erforderlichen Informationen in der Abrechnung
- Das CO2KostAufG hat Vorrang vor der HeizkostenV, wenn es um die Aufteilung der CO₂-Kosten geht (§ 2 Absatz 4 CO2KostAufG)
3. Gebäudeenergiegesetz (GEG): Definitionen und Begrifflichkeiten
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert energetische Anforderungen an Gebäude und enthält wichtige Begriffe, auf die das CO2KostAufG zurückgreift.
Konkrete Verzahnungen:
- Die Definition von "Wohngebäude" und "Nichtwohngebäude" im CO2KostAufG verweist direkt auf § 3 Absatz 1 Nummer 33 bzw. 23 des GEG
- Die im CO2KostAufG erwähnte Energieeffizienzklassifizierung orientiert sich an den im GEG festgelegten Standards
- Langfristig ist eine Umstellung des Stufenmodells auf Energieeffizienzklassen nach dem GEG geplant (siehe § 10 CO2KostAufG zur Evaluierung)
4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Das mietrechtliche Fundament
Das Mietrecht im BGB bildet das rechtliche Fundament für die Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern. Das CO2KostAufG ergänzt diese Bestimmungen speziell für CO₂-Kosten.
Konkrete Verzahnungen:
- Die Regelungen des CO2KostAufG modifizieren die allgemeinen mietrechtlichen Bestimmungen zur Umlage von Betriebskosten nach § 556 BGB
- Das CO2KostAufG konkretisiert für CO₂-Kosten das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot des Mietrechts
- Bei Wärmelieferungen knüpft das CO2KostAufG an § 556c BGB (Wärmelieferung) an
5. Emissionsberichterstattungsverordnung: Die technische Berechnungsgrundlage
Die Emissionsberichterstattungsverordnung legt die Standardwerte für Emissionsfaktoren fest, die für die Berechnung der CO₂-Emissionen und damit für die Einstufung im Stufenmodell maßgeblich sind.
Konkrete Verzahnungen:
- Die Berechnung der CO₂-Emissionen nach dem CO2KostAufG basiert auf den in dieser Verordnung festgelegten Faktoren (z.B. 201,6 g CO₂/kWh für Erdgas)
- Brennstofflieferanten müssen diese Faktoren auf ihren Rechnungen angeben
6. Baugesetzbuch (BauGB): Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
Das Baugesetzbuch wird im CO2KostAufG direkt im Zusammenhang mit Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen genannt.
Konkrete Verzahnungen:
- § 9 CO2KostAufG verweist auf Erhaltungssatzungen gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 BauGB als mögliche Beschränkung für energetische Verbesserungen
- Diese Verbindung ist wichtig für die mögliche Reduzierung des Vermieteranteils an den CO₂-Kosten
7. Fazit: Ein Gesetz im Netzwerk klimapolitischer Regelungen
Das CO2KostAufG ist ein wichtiger Baustein im klimapolitischen Rechtsgefüge Deutschlands. Es verbindet die CO₂-Bepreisung des BEHG mit dem Mietrecht und der Heizkostenabrechnung und schafft so einen Anreiz für energetische Sanierungen.
Die Verzahnung mit anderen Gesetzen macht die Anwendung zwar komplex, ermöglicht aber eine Integration in bestehende Abrechnungssysteme und rechtliche Strukturen. Das Zusammenspiel dieser verschiedenen Rechtsbereiche ist komplex, aber zielgerichtet. Für dich als Mieter oder Vermieter ist es hilfreich zu verstehen, dass hinter der CO₂-Kostenaufteilung ein durchdachtes System steht, das verschiedene Rechtsgebiete miteinander verknüpft.
Die Evaluierung des Gesetzes bis 2026 wird zeigen, ob diese Verknüpfungen in der Praxis funktionieren oder ob Anpassungen nötig sind, um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen.