Anpassung der Heizkostenabrechnung
CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung: So wirkt sich das CO2KostAufG praktisch aus
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft und beeinflusst maßgeblich die Abrechnung von Heizkosten in Mietverhältnissen. Doch wie wird dieses Gesetz in der Praxis umgesetzt? Wer ist für die Umsetzung verantwortlich, und wie erscheint die CO₂-Kostenaufteilung in deiner Heiz - oder Nebenkostenabrechnung? In diesem Artikel erfährst du, was du als Mieter oder Vermieter wissen musst.
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1. Wer ist verantwortlich für die Umsetzung des CO2KostAufG?
Die Verantwortung für die korrekte Umsetzung des CO2KostAufG liegt in den meisten Fällen beim Vermieter. Dieser muss dafür sorgen, dass die CO₂-Kosten entsprechend dem gesetzlichen Stufenmodell zwischen ihm und den Mietern aufgeteilt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vermieter die Heizkostenabrechnung selbst erstellt oder einen Dienstleister (z.B. eine Hausverwaltung oder einen Messdienstleister) damit beauftragt. Das Gesetz wirkt hier als verbindlicher Rahmen für die gerechte Verteilung der Kosten.
Die Ausnahme: Bei Selbstversorgung des Mieters (z.B. Gasetagenheizung oder selbst befüllter Öltank) muss zunächst der Mieter aktiv werden und seinen Erstattungsanspruch geltend machen. Der Vermieter muss dann den ihm nach dem Stufenmodell zustehenden Anteil erstatten.
2. Wie wird das CO2KostAufG in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt?
Bei zentraler Wärmeversorgung durch den Vermieter
In diesem Fall – dem Normalfall – läuft die Umsetzung des CO2KostAufG folgendermaßen ab:
- Ermittlung des CO₂-Ausstoßes: Der Vermieter berechnet den spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Hierfür nutzt er die Angaben auf den Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen, auf denen seit 2023 der CO₂-Ausstoß und die CO₂-Kosten separat ausgewiesen sein müssen.
- Einstufung des Gebäudes: Anhand des ermittelten CO₂-Ausstoßes wird das Gebäude in das gesetzliche Stufenmodell eingeordnet (von unter 12 kg CO2/m²/a bis über 52 kg CO2/m²/a). Je nach Stufe ergibt sich ein Vermieteranteil zwischen 0% und 95%.
- Abzug des Vermieteranteils: Der Vermieter zieht seinen Anteil an den CO₂-Kosten bereits bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung ab, bevor er die restlichen Kosten auf die Mieter verteilt.
- Ausweisung in der Abrechnung: In der Heizkostenabrechnung müssen folgende Informationen ausgewiesen werden:
- Der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter
- Die Einstufung im Stufenmodell
- Das daraus resultierende Aufteilungsverhältnis
- Der vom Vermieter übernommene Anteil an den CO₂-Kosten
- Die Berechnungsgrundlagen
Bei Selbstversorgung des Mieters
Wenn du dich als Mieter selbst mit Wärme versorgst, funktioniert die praktische Umsetzung anders:
- Du erhältst eine Rechnung von deinem Energieversorger mit ausgewiesenen CO₂-Kosten.
- Du berechnest den CO₂-Ausstoß deiner Wohnung pro Quadratmeter und Jahr.
- Du stufst deine Wohnung in das gesetzliche Stufenmodell ein.
- Du stellst deinem Vermieter den entsprechenden Anteil in Rechnung.
Hier liegt die erste Berechnung also in deiner Hand, der Vermieter muss dann auf deine Anforderung reagieren.
3. Die Rolle von Hausverwaltungen und Messdienstleistern
In der Praxis erstellen viele Vermieter die Heiz- und Nebenkostenabrechnungen nicht selbst, sondern beauftragen damit:
- Hausverwaltungen: Diese übernehmen die gesamte Nebenkostenabrechnung einschließlich der CO₂-Kostenaufteilung.
- Messdienstleister (wie Minol, ista, Techem): Diese sind auf die Erfassung und Abrechnung von Heizkosten spezialisiert und haben ihre Abrechnungssysteme entsprechend angepasst.
Diese Dienstleister haben seit Inkrafttreten des CO2KostAufG ihre Software aktualisiert, um die gesetzeskonforme Aufteilung der CO₂-Kosten zu ermöglichen. Sie benötigen dafür:
- Die Brennstoffrechnungen mit ausgewiesenen CO₂-Kosten
- Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes
- Gegebenenfalls Nachweise über Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen (§ 9 CO2KostAufG)
Trotz der Beauftragung von Dienstleistern bleibt die rechtliche Verantwortung für die korrekte Umsetzung beim Vermieter.
4. Besonderheiten bei gemischten Gebäuden und verschiedenen Energieträgern
Gemischt genutzte Gebäude
Bei Gebäuden mit sowohl Wohn- als auch Nichtwohnnutzung gelten besondere Regeln:
- Überwiegt die Wohnnutzung (mehr als 50% der Fläche), gilt das Stufenmodell für Wohngebäude.
- Überwiegt die Nichtwohnnutzung, gilt die (derzeit noch) pauschal hälftige Teilung für Nichtwohngebäude.
Verschiedene Energieträger
Werden in einem Gebäude verschiedene Energieträger für die Wärmeerzeugung eingesetzt (z.B. Gas und Öl), müssen die CO₂-Kosten für jeden Energieträger separat berechnet und in der Summe dem Stufenmodell zugeordnet werden.
5. Herausforderungen in der Praxis
Die praktische Umsetzung des CO2KostAufG in der Heizkostenabrechnung stellt Vermieter und Dienstleister vor mehrere Herausforderungen:
- Abweichende Abrechnungszeiträume: Oft fallen die Abrechnungszeiträume der Brennstofflieferungen nicht mit den Zeiträumen der Heizkostenabrechnung zusammen. Hier muss der Vermieter oder Dienstleister eine Umrechnung vornehmen.
- Komplexität der Berechnung: Die Ermittlung des spezifischen CO₂-Ausstoßes und die korrekte Anwendung des Stufenmodells erfordern einige Rechenoperationen, die Fehlerquellen bergen können.
- Aktualisierung von Softwaresystemen: Viele Abrechnungssysteme mussten angepasst werden, um die zusätzlichen Informationen und Berechnungsschritte zu integrieren.
- Beschaffung der notwendigen Daten: Der Vermieter benötigt die korrekten Informationen zu CO₂-Emissionen und -Kosten von den Brennstofflieferanten.
6. Was bedeutet das konkret für dich?
Als Mieter:
- Prüfe deine Heizkostenabrechnung für Zeiträume ab 2023 auf die Berücksichtigung des CO2KostAufG.
- Kontrolliere, ob der CO₂-Ausstoß, die Einstufung und die Kostenaufteilung korrekt ausgewiesen sind.
- Bei fehlenden Angaben hast du das Recht, deinen Anteil an den Heizkosten um 3% zu kürzen.
- Bei Selbstversorgung musst du aktiv deinen Erstattungsanspruch geltend machen.
Als Vermieter:
- Stelle sicher, dass deine Heizkostenabrechnung alle erforderlichen Angaben enthält.
- Bewahre die Brennstoffrechnungen mit den ausgewiesenen CO₂-Kosten sorgfältig auf.
- Wenn du mit Dienstleistern zusammenarbeitest, prüfe, ob diese die CO₂-Kostenaufteilung korrekt umsetzen.
- Bedenke: Die rechtliche Verantwortung trägst du als Vermieter.
7. Fazit: Komplexität mit System
Die Integration des CO2KostAufG in die Heiz- und Nebenkostenabrechnung hat die Komplexität zweifellos erhöht. Gleichzeitig schafft sie jedoch Transparenz über den CO₂-Ausstoß von Gebäuden und setzt wirksame Anreize für energetische Sanierungen.
Die anfänglichen Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung dürften mit zunehmender Erfahrung aller Beteiligten abnehmen. Bereits jetzt haben sich die meisten Hausverwaltungen und Messdienstleister auf die neuen Anforderungen eingestellt und entsprechende Prozesse implementiert.
Als Mieter solltest du deine Heizkostenabrechnung genau prüfen und deine Rechte kennen. Als Vermieter ist es wichtig, dass du dich mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzt und für eine korrekte Umsetzung sorgst – sei es durch eigenes Handeln oder durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Dienstleistern.