Was Mieter wissen müssen und welche Pflichten Vermieter haben
Mieterrechte bei CO₂-Kosten
Der Beitrag erklärt die Mieterrechte bei CO₂-Kosten, die Vermieterpflichten seit 2023 und zeigt, wie Mieter ihre Rechte nach dem CO2KostAufG im Alltag durchsetzen können.
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Einleitung: Neue Regeln bei Heizkosten und CO₂
Mit der Einführung der nationalen CO₂-Bepreisung hat sich das Mietrecht im Bereich der Heiz- und Warmwasserkosten grundlegend verändert. Seit dem Jahr 2023 dürfen CO₂-Kosten nicht mehr vollständig auf Mieter umgelegt werden.
Stattdessen sieht das Gesetz eine verbindliche Kostenaufteilung vor. Dieser Beitrag erklärt, welche Rechte Mieter daraus ableiten können, welche Pflichten Vermieter treffen und wie sich diese Rechte im Alltag praktisch durchsetzen lassen.
Gesetzliche Grundlage: Das CO2KostAufG im Mietrecht
Die zentrale rechtliche Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Es regelt verbindlich, wie CO₂-Kosten aus Heizung und Warmwasser zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen sind.
Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Gesetz gilt automatisch für alle Mietverhältnisse und hat Vorrang vor abweichenden Regelungen im Mietvertrag.
Zentrale Rechte der Mieter bei CO₂-Kosten
Das wichtigste Mieterrecht besteht darin, dass CO₂-Kosten nicht mehr pauschal vom Mieter zu tragen sind. Besteht nach dem Stufenmodell ein Vermieteranteil, muss dieser auch tatsächlich übernommen werden.
Darüber hinaus haben Mieter einen Anspruch auf Transparenz. Die Heizkostenabrechnung muss den CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Einstufung im Stufenmodell sowie die konkrete Kostenaufteilung nachvollziehbar ausweisen.
Fehlen diese Pflichtangaben oder ist die Aufteilung nicht korrekt dargestellt, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil pauschal um drei Prozent kürzen. Dieses Kürzungsrecht besteht unabhängig von der konkreten Fehlerhöhe.
Pflichten der Vermieter bei der CO₂-Kostenabrechnung
Vermieter sind verpflichtet, alle relevanten Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen vollständig zu erfassen und daraus den jährlichen CO₂-Ausstoß des Gebäudes zu ermitteln.
Anschließend muss das Gebäude korrekt in das gesetzliche Stufenmodell eingeordnet werden. Der sich daraus ergebende Vermieteranteil ist vor der Umlage der Heizkosten abzuziehen und darf nicht auf die Mieter verteilt werden.
Praxisbeispiel: Wie sich die Kostenaufteilung auswirkt
Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil der CO₂-Kosten, den der Vermieter übernehmen muss.
In unsanierten Altbauten kann dieser Anteil bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten betragen. Für Mieter bedeutet das eine spürbare finanzielle Entlastung.

Sonderfall: Selbstversorgung durch den Mieter
Bei Gasetagenheizungen, eigenen Heizöltanks oder selbst abgeschlossenen Wärmelieferverträgen erhält der Mieter die Energierechnung direkt vom Versorger.
In diesen Fällen erfolgt keine automatische Entlastung. Mieter haben jedoch einen gesetzlichen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter, der innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden muss.
Ob auch du einen Erstattungsanspruch der CO₂-Kosten hast, kannst du mit unserem CO₂-Preisrechner ganz einfach und kostenlos prüfen.
Auswirkungen auf bestehende Mietverträge
Das CO2KostAufG gilt unabhängig vom Abschlussdatum des Mietvertrags. Bestehende Mietverhältnisse müssen nicht angepasst werden, um wirksam zu sein.
Vertragsklauseln, die eine vollständige Umlage der Heizkosten vorsehen, sind für den CO₂-Kostenanteil unwirksam, soweit sie dem Gesetz widersprechen.
Typische Konflikte und wie Mieter reagieren sollten
In der Praxis kommt es häufig zu Konflikten, wenn CO₂-Kosten vollständig auf Mieter umgelegt oder Pflichtangaben in der Abrechnung weggelassen werden.
Mieter sollten in diesen Fällen schriftlich widersprechen, eine korrigierte Abrechnung verlangen und gegebenenfalls ihr Kürzungsrecht ausüben.
Langfristige Bedeutung für Mieter und Vermieter
Mit weiter steigenden CO₂-Preisen wächst die finanzielle Bedeutung der Kostenaufteilung deutlich. So beträgt der CO₂-Preis im Jahr 2026 bereits 60 Euro pro Tonne und soll auch in den kommenden Jahren weiter steigen.
Das Mietrecht verbindet damit Klimaschutz mit einer fairen Kostenverteilung und setzt zugleich Anreize für energetische Sanierungen.

Fazit: Rechte kennen, Abrechnung prüfen, Kosten sparen
Die Mieterrechte bei CO₂-Kosten sind klar geregelt und bieten wirksamen Schutz vor einseitiger Kostenbelastung.
Wer seine Heizkostenabrechnung sorgfältig prüft und die eigenen Rechte kennt, kann fehlerhafte Abrechnungen erkennen, Kosten reduzieren und für eine faire Verteilung sorgen.









