So machen Mieter ihren Erstattungsanspruch geltend
CO₂-Kosten vom Vermieter zurückfordern
Der Leitfaden erklärt, wann Mieter CO₂-Kosten vom Vermieter zurückfordern können, wie der Anspruch nach dem CO2KostAufG berechnet wird und wie die Geltendmachung rechtssicher erfolgt.
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Einleitung: Warum Mieter heute CO₂-Kosten zurückfordern können
Seit dem Abrechnungsjahr 2023 dürfen CO₂-Kosten nicht mehr vollständig auf Mieter abgewälzt werden. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, sich abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes an diesen Kosten zu beteiligen.
Besonders relevant ist der Erstattungsanspruch für Mieter, die ihre Heizenergie selbst beziehen, z.B. bei Gasetagenheizungen, eigenem Heizöltank oder direkten Fernwärmelieferverträgen. In diesen Fällen erfolgt keine automatische Entlastung.
Rechtliche Grundlage: Das CO2KostAufG verständlich erklärt
Der Anspruch auf Rückerstattung ergibt sich unmittelbar aus dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Es gilt zwingend für alle Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023.
Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Je schlechter der energetische Zustand deines Wohngebäudes, desto höher ist der Kostenanteil, den der Vermieter übernehmen muss.
Wann entsteht ein Erstattungsanspruch für Mieter?
Bei zentraler Heizungsversorgung berücksichtigt der Vermieter den eigenen CO₂-Anteil in der Heizkostenabrechnung.
Ein aktiver Erstattungsanspruch entsteht immer dann, wenn Mieter die Brennstoff- oder Wärmerechnung selbst erhalten. Typische Fälle sind Gasetagenheizungen, selbst beschafftes Heizöl oder Flüssiggas sowie eigene Fernwärmeverträge.
Das Stufenmodell als Grundlage der Rückerstattung
Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem gesetzlichen Zehn-Stufen-Modell für Wohngebäude. Grundlage ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.
Abhängig von der Einstufung übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten. Dieser Anteil bildet den konkreten Erstattungsanspruch des Mieters.

Schritt für Schritt: So berechnen Mieter ihren Anspruch
Zunächst werden alle relevanten Brennstoff- oder Wärmerechnungen des Abrechnungszeitraums gesammelt. Daraus ergeben sich Energiegehalt, Emissionsfaktor und die CO₂-Emissionen. Über den jährlichen CO₂-Preis, der vom Gesetzgeber festgelegt wird, lassen sich die CO₂-Kosten ermitteln.
Der CO₂-Ausstoß wird auf die Wohnfläche umgerechnet und dem gesetzlichen Stufenmodell zugeordnet. Der ermittelte Vermieteranteil wird anschließend auf die CO₂-Kosten angewendet.
So machen Mieter den Erstattungsanspruch geltend
Der Anspruch muss in Textform gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Beigefügt werden sollten die relevanten Rechnungen sowie eine nachvollziehbare Berechnung. Alle erforderlichen Dokumente kannst du schnell und bequem mit unserem Preisrechner erstellen.
Entscheidend ist neben der Vollständigkeit der Unterlagen auch die gesetzliche Frist: Der Anspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Energierechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch vollständig.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert oder nicht zahlt?
Reagiert der Vermieter nicht, sollte zunächst sachlich erinnert und auf die gesetzliche Grundlage verwiesen werden.
Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen mit laufenden Forderungen verrechnet werden. Vermieter haben jedoch bis zu zwölf Monate Zeit, den Betrag auszuzahlen oder zu verrechnen.
Sonderfälle, Kürzungen und Ausnahmen
Wird ein Teil des Brennstoffs nicht zum Heizen genutzt, etwa für einen Gasherd, kann der Anspruch pauschal um fünf Prozent gekürzt werden.
Auch öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder Anschlusszwang können den Vermieteranteil reduzieren, sofern diese Umstände vom Vermieter nachgewiesen werden.
Warum sich das Zurückfordern der CO₂-Kosten lohnt
Bereits heute können sich Rückerstattungen im zweistelligen oder sogar dreistelligen Bereich ergeben. Mit steigenden CO₂-Preisen wächst dieser Betrag weiter.
Gleichzeitig entfaltet das Gesetz seine Lenkungswirkung: Hohe Vermieteranteile erhöhen den Anreiz für energetische Sanierungen und effizientere Heizsysteme.
Fazit: Rückerstattung aktiv nutzen und Ansprüche sichern
Das CO2KostAufG gibt Mietern klare Rechte und einen einklagbaren Erstattungsanspruch. Wer seine Heizenergie selbst bezieht, sollte diesen Anspruch konsequent prüfen.
Mit einer sauberen Berechnung, vollständigen Unterlagen und fristgerechter Geltendmachung lässt sich die Rückerstattung in den meisten Fällen problemlos durchsetzen.









