Fehler erkennen und korrekt korrigieren
CO₂-Kosten falsch abgerechnet
Viele Heizkostenabrechnungen enthalten Fehler bei der CO₂-Kostenaufteilung. Der Leitfaden zeigt, wie Mieter falsche CO₂-Abrechnungen erkennen, welche typischen Fehler auftreten und welche Rechte und Pflichten sich aus dem CO2KostAufG ergeben.
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Einleitung: Warum CO₂-Kosten besonders fehleranfällig sind
Seit dem Abrechnungsjahr 2023 sind CO₂-Kosten verpflichtender Bestandteil der Heizkostenabrechnung. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass gerade dieser neue Kostenblock besonders häufig falsch abgerechnet wird.
Für Mieter können solche Fehler zu unnötigen Mehrkosten führen. Für Vermieter entstehen rechtliche Risiken, Kürzungen und Rückforderungen. Eine strukturierte Prüfung der CO₂-Kosten gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.
Rechtlicher Hintergrund: Was das CO₂KostAufG vorschreibt
Die Aufteilung der CO₂-Kosten ist im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt. Maßgeblich bei Wohngebäuden ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.
Abhängig von diesem Wert wird das Wohngebäude einer von zehn Effizienzstufen zugeteilt. Diese Stufen bestimmen verbindlich, wie die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen sind. Ziel ist es, energetisch ineffiziente Gebäude stärker beim Vermieter zu belasten und damit Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen. Eine vollständige Umlage auf den Mieter ist seit 2023 nur noch bei Gebäuden mit sehr niedrigen Emissionen zulässig.
Warum CO₂-Kosten in der Praxis häufig falsch abgerechnet werden
Die CO₂-Kostenabrechnung erfordert zusätzliche Rechenschritte, neue Pflichtangaben und eine korrekte zeitliche Abgrenzung, die Berücksichtigung von verschiedenen Steuersätzen sowie die Anwendung des Stufenmodells. Viele Abrechnungssysteme wurden dafür erst nachträglich angepasst oder sind noch nicht vollständig kompatibel.
Auch seitens der Energielieferanten kommt es häufig zu unvollständigen oder fehlerhaften Brennstoffrechnungen, die die Grundlage der CO₂-Kostenabrechnung bilden. All diese Faktoren tragen dazu bei, dass die Berechnung der korrekten Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter fehleranfällig ist.
CO₂-Kosten prüfen: Worauf Mieter besonders achten sollten
Erhalten Mieter eine Heizkostenabrechnung vom Vermieter, sollten zunächst prüfen, ob die CO₂-Kosten in der Abrechnung überhaupt ausgewiesen sind. Eine korrekte Abrechnung muss den CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Stufenzuordnung und die Kostenanteile enthalten.
Unplausible Werte, fehlende Erläuterungen oder pauschale Angaben ohne Rechenweg sind ein starkes Indiz für eine fehlerhafte Abrechnung.
Typische Fehler bei falsch abgerechneten CO₂-Kosten
Besonders häufig werden CO₂-Kosten weiterhin vollständig auf Mieter umgelegt, obwohl das Stufenmodell einen Vermieteranteil vorsieht.
Weitere typische Fehler sind mathematische Rechenfehler, falsche Zeiträume, doppelte Berücksichtigungen oder das vollständige Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Schritt für Schritt: So lässt sich die Abrechnung prüfen
Im ersten Schritt sollten die Pflichtangaben kontrolliert werden: CO₂-Ausstoß, Wohnfläche, Stufenzuordnung und Kostenanteile.
Anschließend empfiehlt sich ein Abgleich mit den zugrunde liegenden Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen. Bereits kleine Rundungsfehler können dabei zu einer falschen Einstufung im Stufenmodell führen.
Rechte der Mieter bei falsch abgerechneten CO₂-Kosten
Fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, haben Mieter ein pauschales Kürzungsrecht von drei Prozent auf ihren Heizkostenanteil.
Zu Unrecht berechnete CO₂-Kosten können zudem von einer Nachzahlung abgezogen oder im Rahmen einer Korrektur zurückgefordert werden.
Hinweise für Vermieter: Fehler vermeiden und Risiken reduzieren
Vermieter sollten alle Brennstoffrechnungen vollständig erfassen, die Wohnfläche korrekt ansetzen und die Rechenschritte nachvollziehbar dokumentieren.
Eine transparente und prüffähige CO₂-Kostenabrechnung verhindert Kürzungen, Rückforderungen und unnötige Auseinandersetzungen mit Mietern.
Fazit: CO₂-Kosten richtig abrechnen schützt beide Seiten
Fehler bei der CO₂-Kostenabrechnung sind derzeit keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung der Abrechnung durch Mieter und Vermieter.
Wer die Systematik des CO₂KostAufG versteht und korrekt anwendet, vermeidet finanzielle Nachteile, schafft Transparenz und sorgt für ein rechtssicheres Mietverhältnis.









