Gesetzliche Regeln verständlich erklärt
CO₂-Kosten aufteilen (Mieter vs. Vermieter)
Die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist seit 2023 gesetzlich geregelt. Der Leitfaden erklärt, wie CO₂-Kosten entstehen, wie das Stufenmodell funktioniert und worauf beide Seiten bei der Heizkostenabrechnung achten müssen.
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Einleitung: Warum die CO₂-Kostenaufteilung für Mieter und Vermieter wichtig ist
Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung sind Heizkosten nicht nur teurer, sondern auch rechtlich komplexer geworden. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen die dadurch entstehenden CO₂-Kosten nicht mehr vollständig auf Mieter abgewälzt werden.
Stattdessen schreibt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz vor, dass sich Vermieter abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes an diesen Kosten beteiligen müssen. Für Mieter bedeutet das eine spürbare Entlastung, für Vermieter einen klaren Anreiz, in Energieeffizienz zu investieren.
Rechtliche Grundlage: Das CO2KostAufG im Überblick
Die rechtliche Basis der CO₂-Kostenaufteilung ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es gilt automatisch für alle Mietverhältnisse und alle Abrechnungszeiträume ab dem Jahr 2023.
Mietverträge müssen nicht angepasst werden. Klauseln, die eine vollständige Umlage der Heizkosten auf den Mieter vorsehen, sind für den CO₂-Anteil unwirksam. Das Gesetz hat hier ausdrücklich Vorrang.
Das Stufenmodell: Kern der CO₂-Kostenaufteilung
Herzstück des Gesetzes ist das sogenannte Stufenmodell. Bei Wohngebäuden ist maßgeblich der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, gemessen in Kilogramm CO₂.
Je höher dieser Wert ausfällt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Gebäudes – und desto größer ist der Anteil der CO₂-Kosten, den der Vermieter tragen muss. In sehr ineffizienten Gebäuden können dies bis zu 95 Prozent sein.

So erfolgt die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung
In Gebäuden mit zentraler Heizung erfolgt die CO₂-Kostenaufteilung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Grundlage sind die Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen des Abrechnungszeitraums.
Der Vermieter ermittelt den CO₂-Ausstoß des gesamten Gebäudes, ordnet es dem Stufenmodell zu und zieht seinen Kostenanteil bereits vor der Umlage der Heizkosten auf die Mieter ab.
Schritt für Schritt: Wie die CO₂-Kosten berechnet werden
Zunächst werden alle im Abrechnungszeitraum angefallenen CO₂-Kosten aus den Energielieferrechnungen ermittelt. Diese ergeben sich aus Verbrauch, Emissionsfaktor und dem geltenden CO₂-Preis.
Anschließend wird der CO₂-Ausstoß auf die Wohnfläche umgerechnet und dem Stufenmodell zugeordnet. Erst danach steht fest, wie hoch der Anteil von Mieter und Vermieter tatsächlich ist.
Beispielrechnung: Welche Entlastung Mieter erwarten können
Bereits bei 35 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr trägt der Vermieter 50 Prozent der CO₂-Kosten. Somit dürfen nur 50 Prozent der CO₂-Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Gerade in unsanierten Altbauten kann dies eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Ohne gesetzliche Aufteilung müssten Mieter die Kosten vollständig selbst tragen.
Sonderfall Selbstversorgung: Wenn der Mieter selbst abrechnet
Bezieht der Mieter Heizenergie selbst, etwa bei einer Gasetagenheizung oder einem eigenen Brennstoffvertrag, erstellt der Vermieter keine Heizkostenabrechnung.
In diesem Fall muss der Mieter die CO₂-Kostenaufteilung eigenständig berechnen und den Vermieteranteil innerhalb von zwölf Monaten nach Rechnungserhalt geltend machen.
Pflichtangaben und Rechte bei fehlerhafter Abrechnung
Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss den CO₂-Ausstoß, die Stufenzuordnung sowie die Kostenanteile von Mieter und Vermieter klar ausweisen.
Fehlen diese Angaben oder sind sie nicht nachvollziehbar, haben Mieter ein gesetzliches Kürzungsrecht von drei Prozent auf ihren Heizkostenanteil. Mehr Informationen sind in unserem Beitrag zu Sanktionsmöglichkeiten bei fehlerhafter CO₂-Kostenabrechnung zu finden.
Auswirkungen auf Mietverträge und Vorauszahlungen
Die CO₂-Kostenaufteilung gilt unabhängig vom Vertragsdatum und ohne Vertragsänderung. Bestehende Mietverträge bleiben im Übrigen unberührt.
Eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen ist nur auf Grundlage einer tatsächlich erstellten und geprüften Abrechnung zulässig.
Typische Fehler bei der CO₂-Kostenaufteilung
In der Praxis treten häufig Fehler auf, etwa durch falsche Wohnflächenangaben, unzutreffende Abrechnungszeiträume oder die falsche Einbeziehung einzelner Energieträger.
Eine sorgfältige Prüfung der Berechnungsgrundlagen und eine transparente Darstellung in der Abrechnung helfen, Streitigkeiten und Rückforderungen zu vermeiden.
Als Mieter können Sie unseren CO₂-Preisrechner nutzen, um sowohl ihren Anspruch auf eine Rückerstattung zu prüfen als auch die korrekte Aufteilung der CO₂-Kosten zu berechnen.
Fazit: CO₂-Kosten fair aufteilen – Vorteil für beide Seiten
Die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten sorgt dafür, dass Mieter nicht mehr allein für den energetischen Zustand eines Gebäudes haften müssen.
Gleichzeitig setzt das CO2KostAufG klare wirtschaftliche Anreize für Vermieter, in Energieeffizienz zu investieren. Wer die Regeln kennt und korrekt anwendet, schafft Transparenz, vermeidet Konflikte und sorgt für ein faires Mietverhältnis.









