Rechte, Pflichten und Vorgehen nach dem CO2KostAufG
CO₂-Abrechnung vom Vermieter verlangen
Der Leitfaden erklärt, wann und wie Mieter eine CO₂-Kostenabrechnung vom Vermieter verlangen können, welche Abrechnungspflichten bestehen und welche Rechte sich aus dem CO2KostAufG ergeben.
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Einleitung: Warum die CO₂-Kostenabrechnung heute unverzichtbar ist
Die Heizkostenabrechnung hat sich seit 2023 grundlegend verändert. Neben Verbrauch, Energiepreisen und Verteilerschlüsseln müssen Vermieter nun auch die beim Heizen entstehenden CO₂-Kosten ausweisen und gesetzlich korrekt aufteilen.
In der Praxis fehlt diese CO₂-Kostenabrechnung jedoch häufig oder ist unvollständig. Für Mieter stellt sich daher die zentrale Frage: Wann darf ich eine CO₂-Abrechnung vom Vermieter verlangen und wann muss ich diese selbst erstellen?
Gesetzliche Grundlage: Die Abrechnungspflicht nach dem CO2KostAufG
Die Pflicht zur CO₂-Kostenabrechnung ergibt sich unmittelbar aus dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Dieses Gesetz gilt automatisch für alle Mietverhältnisse und alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.
Eine Anpassung des Mietvertrags ist nicht erforderlich. Das CO2KostAufG hat Vorrang vor vertraglichen Regelungen und verpflichtet Vermieter, die CO₂-Kosten nachvollziehbar zu berechnen und aufzuteilen.
Wann können Mieter eine CO₂-Kostenabrechnung verlangen?
Bei zentraler Wärmeversorgung ist der Vermieter verpflichtet, die CO₂-Kosten in die Heizkostenabrechnung aufzunehmen. Mieter müssen in diesem Fall keine separate Abrechnung anfordern.
Fehlen jedoch Angaben zum CO₂-Ausstoß, zur Stufeneinstufung oder zur Kostenaufteilung, liegt keine ordnungsgemäße Abrechnung vor. In diesem Fall können Mieter eine vollständige CO₂-Kostenabrechnung ausdrücklich verlangen.
Anders ist die Situation bei Selbstversorgung, etwa bei Gasetagenheizungen oder eigenen Brennstoffverträgen. Hier erstellt der Vermieter keine Heizkostenabrechnung und der Mieter muss den Vermieteranteil selbst berechnen und anschließend geltend machen.
Pflichtangaben der CO₂-Kostenabrechnung
Eine ordnungsgemäße CO₂-Kostenabrechnung muss für Mieter nachvollziehbar sein. Zwingend erforderlich sind der spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr sowie die Zuordnung zur entsprechenden Stufe des gesetzlichen Modells.
Darüber hinaus müssen die zugrunde liegenden Brennstoffdaten, der Emissionsfaktor, die gesamten CO₂-Kosten und die konkreten Kostenanteile von Mieter und Vermieter in Euro ausgewiesen werden.
Das Stufenmodell: So wird der Vermieteranteil ermittelt
Für Wohngebäude sieht das CO2KostAufG ein zehnstufiges Modell vor. Entscheidend ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.
Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher ist der Anteil der CO₂-Kosten, den der Vermieter tragen muss. In sehr ineffizienten Gebäuden können dies bis zu 95 Prozent sein.

Schritt für Schritt: So fordern Mieter eine CO₂-Abrechnung an
Zunächst sollten Mieter ihre Heizkostenabrechnung sorgfältig prüfen und konkret feststellen, welche CO₂-Angaben fehlen oder unvollständig sind.
Anschließend empfiehlt sich eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter, unter Verweis auf das CO2KostAufG eine korrigierte oder ergänzte CO₂-Kostenabrechnung zu erstellen.
Wichtig: Als Selbstversorger muss der Mieter die CO₂-Kostenaufteilung eigenständig berechnen und geltend machen. Eine einfache und komfortable Möglichkeit hierfür bietet unser CO₂-Preisrechner.
Rechte bei fehlender oder fehlerhafter Abrechnung
Enthält die Abrechnung keine oder unvollständige Angaben zur CO₂-Kostenaufteilung, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil pauschal um drei Prozent kürzen.
Zusätzlich besteht Anspruch auf eine korrigierte Abrechnung sowie auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.
Pflichten und Vorteile für Vermieter
Für Vermieter ist eine korrekte CO₂-Kostenabrechnung nicht nur Pflicht, sondern auch ein wirksames Mittel zur Konfliktvermeidung.
Gleichzeitig zeigt die Abrechnung transparent, wie sich der energetische Zustand des Gebäudes auf zukünftige Kosten auswirkt.
Sonderfälle und Ausnahmen
In bestimmten Fällen - etwa bei Denkmalschutz, öffentlich-rechtlichen Sanierungshindernissen oder Anschlusszwang – kann sich der Vermieteranteil reduzieren oder vollständig entfallen.
Voraussetzung ist jedoch immer ein nachvollziehbarer Nachweis und eine transparente Darstellung in der Abrechnung.
Fazit: CO₂-Abrechnung verlangen heißt Rechte wahrnehmen
Die Möglichkeit, eine CO₂-Kostenabrechnung vom Vermieter zu verlangen, stärkt die Position der Mieter und sorgt für faire Heizkosten. Gleichzeitig schafft sie für Vermieter klare rechtliche Leitplanken.
Wer Abrechnungen sorgfältig prüft und die Vorgaben des CO2KostAufG korrekt umsetzt, vermeidet Streit, senkt Risiken und trägt zu mehr Transparenz im Mietverhältnis bei.









