Pflichtangaben auf der Abrechnung
Was beinhaltet eine CO₂-Kostenabrechnung? Alle wichtigen Informationen für Mieter und Vermieter
Seit Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft, und damit müssen die CO₂-Kosten fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.Doch was genau beinhaltet eigentlich eine CO₂-Kostenabrechnung? Welche Angaben müssen dort stehen, und wie kannst du als Mieter oder Vermieter prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist? In diesem Artikel erfährst du alles über die Inhalte einer CO₂-Kostenabrechnung.
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1. Die Pflichtangaben in der CO₂-Kostenabrechnung
Eine vollständige CO₂-Kostenabrechnung muss gemäß dem CO2KostAufG folgende wichtigen Informationen enthalten:
1. Der CO₂-Ausstoß des Gebäudes
Die zentrale Kennzahl ist der spezifische CO₂-Ausstoß des Gebäudes oder der Wohnung, angegeben in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (kg CO₂/m²/a). Dieser Wert ist entscheidend für die Einstufung im Stufenmodell und damit für die Kostenverteilung zwischen dir und deinem Vermieter.
Der Vermieter muss diesen Wert aus den im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffen und den damit verbundenen CO₂-Emissionen berechnen. Die Grundlage dafür bilden die Brennstoffrechnungen des Energieversorgers, auf denen seit 2023 die CO₂-Emissionen und die entsprechenden Kosten separat ausgewiesen sein müssen.
2. Die Einstufung im Stufenmodell
Basierend auf dem ermittelten CO₂-Ausstoß wird das Gebäude oder die Wohnung in das gesetzliche Stufenmodell eingeordnet. Die Abrechnung muss die entsprechende Stufe und das daraus resultierende Aufteilungsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter klar ausweisen.
Das Stufenmodell umfasst zehn Stufen, von energetisch sehr guten Gebäuden (unter 12 kg CO2/m²/a) bis zu energetisch sehr schlechten Gebäuden (52 kg CO₂/m²/a oder mehr). Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Vermieteranteil:
- Bei unter 12 kg CO₂/m²/a: 0% Vermieter, 100% Mieter
- Ab 52 kg CO₂/m²/a: 95% Vermieter, 10% Mieter
3. Die Berechnungsgrundlagen
Die Abrechnung muss transparent darlegen, wie der CO₂-Ausstoß ermittelt wurde. Dazu gehören folgende Angaben:
- Die verbrauchte Brennstoffmenge im Abrechnungszeitraum
- Der Energiegehalt des Brennstoffs in Kilowattstunden
- Der heizwertbezogene Emissionsfaktor des Brennstoffs
- Die aus dem Brennstoffverbrauch resultierenden CO₂-Emissionen
- Die Gesamtwohnfläche des Gebäudes oder der Wohnung
Diese Berechnungsgrundlagen geben dir die Möglichkeit, die Ermittlung des CO₂-Ausstoßes nachzuvollziehen und zu überprüfen.
4. Die angefallenen CO₂-Kosten
Die Abrechnung muss die Höhe der im Abrechnungszeitraum insgesamt angefallenen CO₂-Kosten ausweisen. Der CO₂-Preis betrug 2023 30 Euro pro Tonne CO₂ und steigt in den kommenden Jahren weiter an.
5. Die Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Schließlich muss in der Abrechnung klar dargestellt werden, wie die CO₂-Kosten zwischen dir und deinem Vermieter aufgeteilt werden:
- Der absolute Betrag, den der Vermieter trägt
- Der absolute Betrag, den du als Mieter trägst
- Der prozentuale Anteil, der gemäß Stufenmodell auf den Vermieter entfällt
- Der prozentuale Anteil, der auf dich als Mieter entfällt
2. Unterschiede je nach Heizungsart
Die Gestaltung der CO₂-Kostenabrechnung unterscheidet sich je nach Art der Wärmeversorgung:
Bei zentraler Heizung durch den Vermieter
Hier erfolgt die CO₂-Kostenabrechnung als Teil der regulären Heizkostenabrechnung. Der Vermieter zieht seinen Anteil an den CO₂-Kosten bereits ab, bevor er die übrigen Heizkosten auf die Mieter verteilt. Die oben genannten Pflichtangaben werden in die Heizkostenabrechnung integriert.
Bei Selbstversorgung des Mieters
Wenn du eine Gasetagenheizung nutzt oder den Öltank selbst befüllst, erhältst du zunächst eine normale Rechnung von deinem Energieversorger. Seit 2023 enthält diese Rechnung alle nötigen Informationen zu CO₂-Emissionen und -Kosten.
In diesem Fall musst du selbst aktiv werden und deinen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter geltend machen. Dafür berechnest du den CO₂-Ausstoß deiner Wohnung und leitest daraus deinen Erstattungsanspruch ab.
3. Was tun bei unvollständiger Abrechnung?
Fehlen Angaben in der CO₂-Kostenabrechnung, hast du als Mieter ein wirksames Druckmittel: Du kannst deinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Dies gilt, wenn der Vermieter:
- den auf dich entfallenden Anteil an den CO₂-Kosten nicht bestimmt, oder
- die erforderlichen Informationen wie CO₂-Ausstoß, Einstufung oder Berechnungsgrundlagen nicht ausweist
4. Fazit: Transparenz ist das A und O
Die CO₂-Kostenabrechnung schafft Transparenz über die Klimaauswirkungen des Heizens und sorgt für eine faire Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern. Durch die detaillierten Pflichtangaben kannst du als Mieter oder Vermieter genau nachvollziehen, wie hoch der CO₂-Ausstoß ist und welcher Anteil der Kosten von wem zu tragen ist.
Diese Transparenz ist nicht nur wichtig für die korrekte Kostenverteilung, sondern schafft auch Bewusstsein für die Klimaauswirkungen des Heizens und setzt Anreize für energetische Sanierungen und klimafreundlicheres Heizverhalten.
Achte daher als Mieter darauf, dass deine CO₂-Kostenabrechnung alle notwendigen Angaben enthält, und nimm als Vermieter deine Verantwortung ernst, eine vollständige und nachvollziehbare Abrechnung zu erstellen. So tragen beide Seiten zum Klimaschutz bei – und profitieren gleichzeitig von einer fairen Kostenverteilung.