Leitfaden für Vermieter
Schritt für Schritt: Wie du als Vermieter eine CO₂-Kostenabrechnung nach dem CO2KostAufG erstellst
Als Vermieter bist du seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die CO₂-Kosten für das Heizen und die Warmwasserbereitung nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz(CO2KostAufG) aufzuteilen. Diese neue Pflicht bringt einige Herausforderungen mit sich – von der korrekten Ermittlung des CO₂-Ausstoßes bis zur gesetzeskonformen Darstellung in der Heizkostenabrechnung.In diesem Artikel erfährst du, wie du eine CO₂-Kostenabrechnung Schritt für Schritt erstellst und welche Fallstricke du dabei vermeiden solltest.
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1. Die Grundlagen: Was du vorab wissen solltest
Bevor wir in die Details der Abrechnung einsteigen, hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Grundlagen:
- Das CO2KostAufG teilt die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter auf, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
- Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell mit 10 Stufen, das sich am CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr orientiert.
- Für Nichtwohngebäude gilt derzeit eine pauschale 50/50-Aufteilung.
- Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung.
2. Die Materialsammlung: Was du benötigst
Um eine korrekte CO₂-Kostenabrechnung zu erstellen, benötigst du folgende Unterlagen und Informationen:
- Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen des Abrechnungszeitraums mit ausgewiesenen CO₂-Kosten
- Gesamtwohnfläche des Gebäudes oder der betroffenen Wohnungen
- Heizkostenverteilerschlüssel gemäß Heizkostenverordnung
- Abrechnungszeitraum für die Heizkostenabrechnung
- Gegebenenfalls Nachweise über Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen (§ 9 CO2KostAufG)
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur CO₂-Kostenabrechnung
Schritt 1: Erfassung der CO₂-Emissionen und -Kosten
Seit 2023 müssen Brennstoff- und Wärmelieferanten auf ihren Rechnungen folgende Angaben machen:
- Brennstoffemissionen der Lieferung in kg CO₂
- Preisbestandteil der CO₂-Kosten für die gelieferte Brennstoffmenge
- Heizwertbezogener Emissionsfaktor des Brennstoffs
- Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge in kWh
Diese Informationen sind die Grundlage für deine Berechnung. Sammle alle Rechnungen des Abrechnungszeitraums und stelle die ausgewiesenen CO₂-Emissionen und -Kosten zusammen.
Schritt 2: Berechnung des spezifischen CO₂-Ausstoßes
Um das Gebäude oder die Wohnung in das Stufenmodell einordnen zu können, musst du den spezifischen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr berechnen.
Wichtig: Wenn dein Abrechnungszeitraum kürzer als ein Jahr ist, musst du den CO₂-Ausstoß entsprechend auf ein Jahr hochrechnen. Umgekehrt musst du bei einem längeren Abrechnungszeitraum den Ausstoß entsprechend reduzieren.
Schritt 3: Einstufung in das Stufenmodell
Anhand des berechneten CO₂-Ausstoßes ordnest du das Gebäude oder die Wohnung in das gesetzliche Stufenmodell ein.
Schritt 4: Berechnung der Kostenaufteilung
Nun berechnest du, wie viel von den gesamten CO₂-Kosten du als Vermieter trägst und wie viel auf die Mieter umgelegt werden kann.
Schritt 5: Verteilung des Mieteranteils auf die einzelnen Mieter
Wenn es mehrere Mietverhältnisse im Gebäude gibt, musst du den Mieteranteil an den CO₂-Kosten auf die einzelnen Mieter verteilen. Dies erfolgt nach demselben Verteilungsschlüssel, der auch für die übrigen Heizkosten gilt (i.d.R. nach Heizkostenverordnung):
- 30-70 % nach Wohnfläche (Grundkosten)
- 70-30 % nach Verbrauch (Verbrauchskosten)
Schritt 6: Erstellung der Heizkostenabrechnung mit CO₂-Kostenaufteilung
Nun fügst du die berechnete CO₂-Kostenaufteilung in die Heizkostenabrechnung ein. Laut § 7 Absatz 3 CO2KostAufG musst du folgende Informationen ausweisen:
- Den auf den Mieter entfallenden Anteil an den CO₂-Kosten
- Die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung im Stufenmodell
- Die Berechnungsgrundlagen
4. Sonderfälle und ihre Behandlung
1. Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
Wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben einer energetischen Verbesserung des Gebäudes entgegenstehen (z.B. Denkmalschutz, Anschluss- und Benutzungszwang, Erhaltungssatzung), kannst du als Vermieter deinen Anteil an den CO₂-Kosten reduzieren:
- Bei teilweiser Beschränkung: Vermieteranteil halbiert
- Bei vollständiger Beschränkung: Vermieteranteil entfällt
Wichtig: Du musst die Beschränkungen nachweisen und in der Heizkostenabrechnung darauf hinweisen.
2. Unterjährige Abrechnungen
Wenn der Abrechnungszeitraum weniger als ein Jahr beträgt (z.B. bei Mieterwechsel), müssen die Werte der Einstufungstabelle anteilig gekürzt werden.
3. Abweichende Abrechnungszeiträume
Wenn die Abrechnungszeiträume der Brennstofflieferungen von den zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten Abrechnungszeiträumen abweichen, müssen die auf den Rechnungen ausgewiesenen Brennstoffemissionen auf den vereinbarten Zeitraum umgerechnet werden.
5. Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Falsche Bezugsgröße: Stelle sicher, dass du die richtige Wohnfläche für die Berechnung verwendest.
- Falsche Zeitraumberechnung: Achte darauf, dass du den CO₂-Ausstoß korrekt auf den Abrechnungszeitraum umrechnest.
- Unvollständige Angaben: Die Heizkostenabrechnung muss alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur CO₂-Kostenaufteilung enthalten.
- Fehlende Nachweise: Wenn du Ausnahmen aufgrund von Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen geltend machst, musst du die entsprechenden Nachweise bereithalten.
- Einbeziehung falscher Brennstoffe: Nicht alle Energieträger fallen unter das CO2KostAufG. Fernwärme aus Anlagen, die dem EU-Emissionshandel unterliegen, ist beispielsweise ausgenommen.
6. Fazit: Sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel
Die Erstellung einer CO₂-Kostenabrechnung nach dem CO2KostAufG mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, lässt sich aber mit sorgfältiger Vorbereitung und den richtigen Werkzeugen gut bewältigen. Achte besonders auf die korrekte Ermittlung des spezifischen CO₂-Ausstoßes und die vollständige Darstellung aller erforderlichen Informationen in der Heizkostenabrechnung.
Denke daran: Eine fehlerhafte oder unvollständige CO₂-Kostenabrechnung kann dazu führen, dass Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen dürfen. Eine präzise Erstellung liegt daher auch in deinem eigenen Interesse als Vermieter.
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung bist du gut gerüstet, um die Anforderungen des CO2KostAufG in deinen Heizkostenabrechnungen korrekt umzusetzen.