Häufige Abrechnungsfehler vermeiden
Die 10 häufigsten Fehler bei der CO₂-Kostenabrechnung – und wie du sie vermeidest
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) bringt seit Januar 2023 eine neue Dimension in die Heizkostenabrechnung. Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen sich mit neuen Berechnungen und Pflichten auseinandersetzen. Wie bei jeder Neuerung schleichen sich dabei leicht Fehler ein, die zu finanziellen Nachteilen oder rechtlichen Problemen führen können. In diesem Artikel zeige ich dir die häufigsten Fehlerquellen bei der CO₂-Kostenabrechnung und wie du sie vermeiden kannst – egal, ob du Vermieter oder Mieter bist.
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1. Falsche Ermittlung des CO₂-Ausstoßes
Der grundlegendste Fehler ist die falsche Berechnung des spezifischen CO₂-Ausstoßes des Gebäudes oder der Wohnung in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr.
Typische Stolperfallen:
- Verwendung der falschen Wohnfläche (Bruttofläche statt Nettofläche oder Verwechslung mit Nutzfläche)
- Fehlerhafte Addition der CO₂-Emissionen aus verschiedenen Brennstoffrechnungen
- Vergessen der Umrechnung bei unterjährigen Abrechnungszeiträumen
Lösung: Dokumentiere sorgfältig die verwendete Wohnfläche und die CO₂-Emissionen aus allen Rechnungen. Bei kürzeren Abrechnungszeiträumen rechne die Werte korrekt auf ein Jahr hoch.
2. Fehlerhafte Einstufung im Stufenmodell
Ein falsch berechneter CO₂-Ausstoß führt direkt zur nächsten Fehlerquelle: Der falschen Einstufung im gesetzlichen Stufenmodell.
Typische Stolperfallen:
- Rundungsfehler (das Gesetz verlangt Rundung auf eine Nachkommastelle)
- Verwendung falscher Stufengrenzen
- Verwechslung der Stufen bei Grenzwerten
Lösung: Prüfe die Einstufung immer doppelt. Der spezifische CO₂-Ausstoß sollte auf eine Nachkommastelle gerundet werden, bevor die Einstufung erfolgt.
3. Unvollständige Angaben in der Heizkostenabrechnung
Gemäß § 7 Absatz 3 CO2KostAufG muss der Vermieter in der Heizkostenabrechnung bestimmte Informationen ausweisen.
- Fehlende Angabe des CO₂-Ausstoßes des Gebäudes
- Keine Ausweisung der Einstufung im Stufenmodell
- Fehlende Berechnungsgrundlagen
- Kein Ausweis des Vermieteranteils an den CO₂-Kosten
Lösung: Verwende eine Checkliste mit allen Pflichtangaben, bevor du als Vermieter die Abrechnung versendest oder als Mieter die erhaltene Abrechnung akzeptierst.
4. Ignorieren des CO2KostAufG bei bestehenden Mietverträgen
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass das CO2KostAufG nur für neue Mietverträge gilt.
Typische Stolperfallen:
- Vermieter legen weiterhin alle CO₂-Kosten auf Mieter um
- Mieter fordern ihren Anspruch nicht ein, weil sie meinen, ihr Altvertrag gelte weiter
Lösung: Das CO2KostAufG gilt für alle bestehenden Mietverträge – unabhängig davon, wann sie geschlossen wurden. Es hat Vorrang vor vertraglichen Vereinbarungen.
5. Fehler bei Selbstversorgung des Mieters
Besonders fehleranfällig ist die Abrechnung, wenn sich der Mieter selbst mit Wärme versorgt (z.B. bei Gasetagenheizungen).
Typische Stolperfallen:
- Mieter machen ihren Erstattungsanspruch nicht geltend
- Fristversäumnis bei der Geltendmachung (12-Monatsfrist!)
- Fehlende Nachweise durch Nichtaufbewahrung der Brennstoffrechnungen
- Vergessen der 5%-Kürzung bei eigenem Gasherd
Lösung: Kenne deine Rechte und Pflichten. Bewahre als Mieter alle Brennstoffrechnungen auf und stelle rechtzeitig deine Erstattungsforderung.
6. Nichtberücksichtigung von Sonderfällen
Das CO2KostAufG sieht verschiedene Sonderfälle vor, die oft übersehen werden.
Typische Stolperfallen:
- Ignorieren von Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen (Denkmalschutz etc.)
- Fehlende Nachweise für solche Beschränkungen
- Falsche Behandlung von Nichtwohngebäuden (50/50-Teilung statt Stufenmodell)
- Fehlende Berücksichtigung von Ersatzbrennstoffen (§ 10 CO2KostAufG)
Lösung: Prüfe, ob Sonderfälle vorliegen und dokumentiere diese entsprechend. Bei Unsicherheiten hole rechtlichen Rat ein.
7. Falsche Abgrenzung des Abrechnungszeitraums
Bei der CO₂-Kostenabrechnung muss der Abrechnungszeitraum korrekt abgegrenzt werden.
Typische Stolperfallen:
- Einbeziehung von Brennstofflieferungen vor dem 1. Januar 2023
- Falsche zeitliche Zuordnung von Lieferungen bei abweichenden Abrechnungszeiträumen
- Fehlerhafte Umrechnung bei Mieter- oder Eigentümerwechsel während des Abrechnungszeitraums
Lösung: Achte auf die zeitliche Zuordnung der Brennstofflieferungen und berücksichtige nur CO₂-Kosten für Brennstoffe, die ab dem 1. Januar 2023 in Rechnung gestellt wurden.
8. Mathematische Fehler bei der Berechnung
Selbst bei korrekter Methodik können sich Rechenfehler einschleichen.
Typische Stolperfallen:
- Fehler bei der Umrechnung von Tonnen in Kilogramm CO₂
- Prozentrechenfehler bei der Kostenaufteilung
- Additionsfehler bei mehreren Brennstoffrechnungen
Lösung: Überprüfe deine Berechnungen, idealerweise mit einem Taschenrechner oder einer Excel-Tabelle, und rechne kritische Werte zur Sicherheit doppelt nach.
9. Missachtung der Sanktionsmöglichkeiten
Das Gesetz sieht konkrete Sanktionen bei Nichteinhaltung vor, die oft übersehen werden.
Typische Stolperfallen:
- Vermieter kennen nicht das Kürzungsrecht der Mieter bei fehlenden Angaben (3%-Kürzung)
- Mieter nehmen ihre Sanktionsmöglichkeiten nicht wahr
Lösung: Kenne deine Rechte. Als Vermieter solltest du alle Pflichtangaben machen, um Kürzungen zu vermeiden. Als Mieter solltest du dein Kürzungsrecht kennen.
10. Fehler bei der Verteilung auf mehrere Mieter
In Mehrparteienhäusern muss der Mieteranteil an den CO₂-Kosten korrekt auf die einzelnen Mietverhältnisse verteilt werden.
Typische Stolperfallen:
- Verwendung eines falschen Verteilerschlüssels
- Nichtbeachtung der Vorgaben der Heizkostenverordnung
- Fehlerhafte Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnungsgrößen
Lösung: Wende den gleichen Verteilungsschlüssel an, der auch für die übrigen Heizkosten gilt (i.d.R. nach Heizkostenverordnung).
11. Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus
Die CO₂-Kostenabrechnung mag komplexer erscheinen als die bisherige Heizkostenabrechnung, aber mit der nötigen Sorgfalt lassen sich die häufigsten Fehler vermeiden. Als Vermieter schützt du dich so vor Kürzungsansprüchen deiner Mieter, als Mieter stellst du sicher, dass du nicht mehr zahlst als nötig.
Mit der nötigen Sorgfalt vermeidest du die häufigsten Fehler und stellst sicher, dass die Abrechnung korrekt ist.
Denke daran: Das CO2KostAufG soll dazu beitragen, die Kosten des Klimaschutzes fair zu verteilen und Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen. Indem du auf eine korrekte Abrechnung achtest, trägst du dazu bei, dass dieses Ziel erreicht wird – und sparst gleichzeitig Geld und Ärger.