Entlastung für Mieter
Entlastung durch CO₂-Kostenaufteilung: Was Mieter in Deutschland sparen können
Seit Januar 2023 ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft – ein sperriger Name für ein Gesetz, das Millionen Mietern in Deutschland finanzielle Entlastung bringt. Aber wie hoch fallen diese Einsparungen tatsächlich aus, und wie werden sie sich in den kommenden Jahren entwickeln? In diesem Artikel erfährst du, mit welchen konkreten Beträgen du und andere Mieter durch die neue CO₂-Kostenaufteilung rechnen können.
Aktualisiert am
1 Milliarde Euro
Entlastung

1. Die aktuelle Entlastung für Mieter
Das CO2KostAufG teilt die Kosten für CO₂-Emissionen beim Heizen zwischen Mietern und Vermietern auf. Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss – bis zu 95% bei besonders ineffizienten Gebäuden.
Für 2023 lässt sich die Gesamtentlastung aller Mieter in Deutschland wie folgt beziffern:
- Insgesamt fallen für vermietete Wohngebäude CO₂-Kosten von etwa 1 Milliarde Euro an
- Vor Einführung des CO2KostAufG mussten Mieter diese Kosten vollständig tragen
- Nach aktuellen Schätzungen tragen Vermieter nun durchschnittlich 50% dieser Kosten
- Die Gesamtentlastung für alle Mieter in Deutschland beträgt somit rund 500 Millionen Euro im Jahr 2023
Pro Miethaushalt bedeutet das im Durchschnitt, dass Mieter durch die neue Regelung sparen können:
- Bei etwa 21 Millionen Mietwohnungen in Deutschland
- Durchschnittliche Entlastung von ca. 24 Euro pro Mietwohnung im Jahr 2023
Diese Durchschnittswerte verdecken jedoch die großen Unterschiede je nach energetischem Zustand der Wohnung:
- Mieter in energetisch sehr guten Gebäuden (< 12 kg CO₂/m²/Jahr) haben keine Entlastung, da sie weiterhin 100% der CO₂-Kosten tragen
- Mieter in energetisch sehr schlechten Gebäuden (≥ 52 kg CO₂/m²/Jahr) werden besonders stark entlastet, da Vermieter 95% der CO₂-Kosten übernehmen
2. Entwicklung der Entlastung in den kommenden Jahren
Die Entlastung durch das CO2KostAufG wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen – aus zwei Gründen:
- Steigende CO₂-Preise: Der CO₂-Preis steigt von 30 Euro pro Tonne im Jahr 2023 auf:
- 2024: 45 Euro/Tonne
- 2025: 55 Euro/Tonne
- Ab 2026: 55-65 Euro/Tonne (Preiskorridor)
- Fortschreitende energetische Sanierungen: Mit der Zeit werden mehr Gebäude energetisch saniert, allerdings dauert dieser Prozess mehrere Jahre.
Die voraussichtliche Entwicklung der Gesamtentlastung für Mieter:
Jahr | CO₂-Preis | Geschätzte Gesamtkosten | Mieterentlastung |
---|---|---|---|
2023 | 30 €/t | 1 Mrd. € | 500 Mio. € |
2024 | 45 €/t | 1,5 Mrd. € | 750 Mio. € |
2025 | 55 €/t | 1,8 Mrd. € | 900 Mio. € |
2026 | 55-65 €/t | 1,8-2,2 Mrd. € | 0,9-1,1 Mrd. € |
Für den einzelnen Miethaushalt bedeutet dies:
Jahr | Durchschnittliche Entlastung pro Mietwohnung |
---|---|
2023 | 24 € |
2024 | 36 € |
2025 | 43 € |
2026 | 43–52 € |
3. Unterschiede je nach Wohnsituation
Die tatsächliche Entlastung für dich als Mieter hängt stark von deiner individuellen Wohnsituation ab:
Nach Gebäudetyp und energetischem Zustand
- Altbau mit schlechter Dämmung (~ 55 kg CO₂/m²/Jahr):
- Etwa 3-4 Tonnen CO₂ pro Jahr für eine 70m²-Wohnung
- Entlastung 2023: ca. 86-114 € (95% übernimmt der Vermieter)
- Entlastung 2026: ca. 157-247 €
- Mehrfamilienhaus aus den 1970er Jahren (~ 35 kg CO₂/m²/Jahr):
- Etwa 2,5 Tonnen CO₂ pro Jahr für eine 70m²-Wohnung
- Entlastung 2023: ca. 38 € (50% übernimmt der Vermieter)
- Entlastung 2026: ca. 69-81 €
- Energieeffiziente Neubauten (< 12 kg CO₂/m²/Jahr):
- Keine Entlastung, da Mieter 100% der CO₂-Kosten tragen
Nach Heizungsart
- Ölheizung: Höchste Entlastung aufgrund des hohen CO₂-Ausstoßes pro kWh
- Gasheizung: Mittlere Entlastung
- Fernwärme: Sehr unterschiedlich je nach Erzeugung
- Wärmepumpe: Keine CO₂-Kosten, daher keine Entlastung
- Biomethan: Keine oder sehr geringe CO₂-Kosten, daher kaum Entlastung
4. Langfristige Perspektive
Die langfristige Perspektive ist zweischneidig:
Einerseits werden die Entlastungsbeträge steigen, wenn der CO₂-Preis weiter angehoben wird, wie es klimapolitisch sinnvoll und wahrscheinlich ist. Bei einem denkbaren CO₂-Preis von 100-150 Euro pro Tonne in den 2030er Jahren könnten Mieter in unsanierten Gebäuden Entlastungen von mehreren Hundert Euro jährlich erfahren.
Andererseits dürfte die Zahl der entlasteten Mieter sinken, da das CO2KostAufG einen starken Anreiz für Vermieter schafft, in energetische Sanierungen zu investieren. Je mehr Gebäude energetisch saniert werden, desto weniger Mieter profitieren von der Kostenübernahme durch Vermieter.
5. Fazit: Spürbare Entlastung mit Lenkungswirkung
Das CO2KostAufG entlastet Mieter bereits seit 2023 in einer Größenordnung von einer halben Milliarde Euro jährlich, mit steigender Tendenz in den kommenden Jahren. Für dich als Mieter ist die individuelle Ersparnis abhängig vom energetischen Zustand deines Wohngebäudes – je schlechter dieser ist, desto mehr profitierst du.
Gleichzeitig setzt das Gesetz auch die beabsichtigten Anreize: Vermieter werden motiviert, in energetische Sanierungen zu investieren, während Mieter weiterhin zum sparsamen Heizen angehalten werden. Diese doppelte Anreizwirkung soll dazu beitragen, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen und langfristig allen zugutekommen – durch geringere Energiekosten und weniger Treibhausgasemissionen.