Abrechnung, Aufteilung und praktische Umsetzung
CO₂-Kosten im Warmwasser
Der Beitrag erklärt, wie CO₂-Kosten bei der Warmwasserbereitung entstehen, wie sie nach dem CO2KostAufG aufgeteilt werden und worauf in der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu achten ist.
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Einleitung
Warmwasser ist ein selbstverständlicher Bestandteil des Wohnalltags – ob zum Duschen, Waschen oder in der Küche. Weniger offensichtlich ist, dass bei der Warmwasserbereitung erhebliche Energiemengen verbraucht werden und damit auch CO₂-Emissionen entstehen.
Seit der nationalen CO₂-Bepreisung wirken sich diese Emissionen direkt auf die Kosten aus. Mit dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz werden die CO₂-Kosten aus Heizung und Warmwasser seit 2023 nicht mehr vollständig auf Mieter umgelegt, sondern gesetzlich verteilt.
Wie entstehen CO₂-Emissionen beim Warmwasser?
CO₂-Emissionen entstehen bei der Warmwasserbereitung immer dann, wenn fossile Energieträger eingesetzt werden. Das betrifft insbesondere Erdgas, Heizöl, Flüssiggas sowie bestimmte Formen der Fernwärme.
Der entscheidende Faktor ist nicht die Nutzung als Warmwasser, sondern der eingesetzte Brennstoff. Dieselben Brennstoffe, die für Raumwärme genutzt werden, verursachen auch bei der Warmwasserbereitung CO₂-Emissionen.
Emissionsfreie oder emissionsarme Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärme aus überwiegend erneuerbaren Quellen führen hingegen zu deutlich geringeren oder keinen CO₂-Kosten.
Gesetzliche Grundlage für CO₂-Kosten beim Warmwasser
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz gilt ausdrücklich für die CO₂-Kosten aus Heizung und Warmwasser. Beide Nutzungen werden gemeinsam betrachtet und fließen in die Berechnung des CO₂-Ausstoßes eines Gebäudes ein.
Maßgeblich bei Wohngebäuden ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Wert entscheidet über die Einstufung in das gesetzliche Zehn-Stufen-Modell und damit über die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.

Warmwasser in der Heizkostenabrechnung
In zentral beheizten Gebäuden werden Raumwärme und Warmwasser in der Regel mit demselben Brennstoff erzeugt. Der Gesamtverbrauch wird rechnerisch in einen Heiz- und einen Warmwasseranteil aufgeteilt.
Die CO₂-Kosten werden dabei nicht separat für Warmwasser neu berechnet, sondern aus den Gesamtemissionen des Gebäudes abgeleitet. Der ermittelte Vermieteranteil wird vor der Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten abgezogen.
Schrittweise Berechnung der CO₂-Kosten für Warmwasser
Grundlage der Berechnung sind die Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen des Abrechnungszeitraums. Diese enthalten Energiegehalt, Emissionsfaktor und die daraus resultierenden CO₂-Emissionen.
Aus dem Gesamtverbrauch werden die CO₂-Emissionen des Wohngebäudes ermittelt, auf die Wohnfläche umgerechnet und anschließend dem gesetzlichen Stufenmodell zugeordnet. Die daraus resultierende Kostenaufteilung gilt gleichermaßen für Heizung und Warmwasser.
Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung
Bei zentraler Warmwasserbereitung, etwa über eine Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher, erfolgt die vollständige CO₂-Abrechnung über den Vermieter im Rahmen der Heizkostenabrechnung.
Bei dezentraler Warmwasserbereitung, beispielsweise über Gasdurchlauferhitzer oder Gasthermen in der Wohnung, erhält der Mieter die Brennstoffrechnung direkt. In diesen Fällen muss der Mieter den CO₂-Ausstoß selbst berechnen und den Vermieteranteil innerhalb von zwölf Monaten geltend machen.
Fazit
CO₂-Kosten aus der Warmwasserbereitung sind heute ein fester Bestandteil der Heiz- und Betriebskosten. Sie entstehen immer dann, wenn Warmwasser mit fossilen Energieträgern erzeugt wird, und unterliegen denselben gesetzlichen Regeln wie die CO₂-Kosten für Raumwärme.
Für Mieter und Vermieter ist vor allem entscheidend, zu wissen, wie das Warmwasser im Gebäude erzeugt wird und welcher Brennstoff dabei zum Einsatz kommt. Wer diese Zusammenhänge versteht, kann Abrechnungen besser einordnen, typische Fehler vermeiden und die CO₂-Kosten korrekt und transparent abrechnen.









