So werden sie korrekt berechnet und verteilt
CO₂-Kosten in der Ölrechnung
Der Artikel erklärt verständlich, wie CO₂-Kosten in der Ölrechnung entstehen, wie sie nach dem CO2KostAufG berechnet und zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Aktualisiert am

Einleitung
Heizöl gehört weiterhin zu den am häufigsten genutzten Energieträgern in Wohngebäuden, insbesondere in ländlichen Regionen und im Altbaubestand.
Seit Einführung der CO₂-Bepreisung und des CO2KostAufG stellt sich für Mieter und Vermieter die Frage, wie CO₂-Kosten in der Ölrechnung korrekt berücksichtigt werden.
CO₂ in der Ölrechnung – was steckt dahinter?
CO₂-Kosten entstehen bei Heizöl durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Sie sind Bestandteil des Heizölpreises und gesetzlich vorgeschrieben.
Seit 2023 müssen Lieferanten zusätzliche Angaben wie Emissionsfaktor, Energiegehalt und CO₂-Kosten ausweisen. Fehlen diese Angaben, empfehlen wir, mit einem entsprechenden Hinweisschreiben den Lieferanten zur Nachbesserung aufzufordern.
Berechnung der CO₂-Kosten bei der Ölheizung
Die Aufteilung der CO₂-Kosten bei Ölheizungen ist im CO₂-Kostenaufteilungsgesetz geregelt und gilt unabhängig vom Mietvertragsdatum. Maßgeblich bei Wohngebäuden ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter der Mietfläche, der über ein gesetzlich festgelegtes zehnstufiges Modell bewertet wird. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt eine pauschale Einordnung von 50 %.
Bei einer zentralen Ölheizung in einem Mehrparteienhaus ermittelt der Vermieter den gesamten CO₂-Ausstoß des Gebäudes auf Grundlage der Heizölrechnungen. Dieser Ausstoß wird auf Wohnfläche und Abrechnungszeitraum umgerechnet, dem Stufenmodell zugeordnet und der Vermieteranteil vor der Umlage in der Heizkostenabrechnung abgezogen.
Verfügt der Mieter hingegen über einen eigenen Heizöltank, etwa in einem gemieteten Einfamilienhaus, erfolgt keine CO₂-Aufteilung über die Heizkostenabrechnung. In diesem Fall berechnet der Mieter den CO₂-Ausstoß selbst anhand seiner Heizölrechnungen und macht den sich daraus ergebenden Vermieteranteil innerhalb der gesetzlichen Frist geltend.
Besonderheit bei Heizöl: Lieferung und Verbrauch
Heizöl wird in der Regel auf Vorrat geliefert, während der tatsächliche Verbrauch zeitlich davon abweicht und sich über mehrere Monate erstrecken kann. Für die CO₂-Abrechnung ist deshalb nicht das Lieferdatum, sondern der Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum entscheidend.
Bei zentralen Ölheizungen ermittelt der Vermieter den Verbrauch des Gebäudes rechnerisch anhand von Tankbeständen und Liefermengen. Bei eigenem Heizöltank liegt diese Abgrenzung in der Verantwortung des Mieters, der den Verbrauch seines Haushalts nachvollziehbar dokumentieren muss.
Pflichten von Vermietern bei der CO₂-Abrechnung
Vermieter müssen den CO₂-Ausstoß korrekt berechnen, das Gebäude richtig einstufen und die Kosten transparent ausweisen. In der Regel erfolgt die Ausweisung der CO₂-Kosten einmal jährlich in der Heizkostenabrechnung, jeweils für ein Kalenderjahr.
Wichtig: Bei Fehlern oder fehlenden Angaben haben Mieter ein gesetzliches Kürzungsrecht. Um dies zu vermeiden, sollten Vermieter die Abrechnung sorgfältig prüfen und bei Unsicherheiten fachlichen Rat einholen.
Rechte und Pflichten von Mietern
Bei zentralen Ölheizungen sollten Mieter prüfen, ob der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten korrekt berechnet und in der Heizkostenabrechnung abgezogen wurde. In diesen Fällen erfolgt die Entlastung grundsätzlich vom Vermieter.
Beziehen Mieter das Heizöl selbst, etwa über einen eigenen Tank, müssen sie aktiv werden. Der CO₂-Ausstoß ist eigenständig zu berechnen und der Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
CO₂-Kosten senken: Handlungsmöglichkeiten bei Ölheizungen
Energetische Maßnahmen wie Dämmung des Mietobjekts oder der Einbau von moderne Heiztechnik senken den CO₂-Ausstoß. Diese Maßnahmen wirken sich nicht nur positiv auf die Umwelt aus, sondern reduzieren neben den CO₂-Kosten auch den Vermieteranteil.
Fazit
CO₂-Kosten sind bei Ölheizungen heute ein fester Bestandteil der Heiz- und Betriebskosten und unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben. Entscheidend ist, wer die Rechnung an den Energieversorger bezahlt.
Wer diese Unterscheidung kennt und die Berechnung sauber nachvollzieht, kann CO₂-Kosten korrekt zuordnen, Ansprüche rechtzeitig geltend machen und Abrechnungsfehler vermeiden. Das schafft Transparenz, reduziert Konflikte und sorgt für eine faire Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern.









