Was Mieter und Vermieter jetzt beachten müssen
CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung
Der Artikel erklärt, wie CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung entstehen, wie sie nach dem CO2KostAufG aufgeteilt werden und worauf Mieter und Vermieter in der Praxis achten müssen.
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Einleitung: Warum CO₂-Kosten die Heizkostenabrechnung verändern
Die Heizkostenabrechnung hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Neben steigenden Energiepreisen spielt die CO₂-Bepreisung eine immer größere Rolle und beeinflusst sowohl die Höhe als auch die Verteilung der Kosten.
Seit 2023 verpflichtet das CO2KostAufG Vermieter dazu, sich abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes an den CO₂-Kosten zu beteiligen.
Gesetzliche Grundlage: Das CO2KostAufG im Überblick
Ziel des CO2KostAufG ist eine gerechte Verteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter. Hierbei gilt für Wohngebäude ein zehnstufiges Modell, das sich am energetischen Zustand des Gebäudes orientiert. Als Kenngröße dient der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.

Wie entstehen CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung?
CO₂-Emissionen entstehen durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder bestimmte Formen der Fernwärme. Diese Emissionen werden mit einem festgelegten CO₂-Preis belegt, der jährlich steigt. Die daraus resultierenden die CO₂-Kosten müssen in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.
Grundlage hierfür sind die Rechnungen der Energieversorger, die seit 2023 zusätzliche CO₂-relevante Angaben enthalten müssen. Die Angaben varieren je nach Brennstoffart, umfassen jedoch in der Regel folgende Punkte:
- Gesamter Energieverbrauch in kWh
- CO₂-Emissionen in kg
- CO₂-Kosten in Euro
- Emissionsfaktor des Brennstoffs in kg CO₂ pro kWh
Von der Energierechnung zur Heizkostenabrechnung
Basierend auf den Angaben der Energierechnung ermittelt der Vermieter zunächst den gesamten CO₂-Ausstoß des Gebäudes und ordnet diesen gemäß dem gesetzlichen Stufenmodell ein. Anschließend erfolgt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter.
Die Berechnung sowie die konkrete Aufteilung der CO₂-Kosten muss transparent und nachvollziehbar in der Heizkostenabrechnung dargestellt werden.
Beispielrechnung: CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung
Verursacht ein Gebäude 25 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr, trägt der Vermieter 30 Prozent der CO₂-Kosten.
Bei gesamten CO₂-Kosten eines Gebäudes von 1.125 Euro übernimmt der Vermieter 337,50 Euro, der Rest wird auf die Mieter verteilt.
Rechte der Mieter bei fehlerhafter Abrechnung
Fehlen Pflichtangaben oder ist die CO₂-Aufteilung nicht nachvollziehbar, dürfen Mieter ihre Heizkosten pauschal um drei Prozent kürzen.
Wichtig: Bei Mietern mit Selbstversorger-Verträge z.B. bei Gasetagenheizungen oder eigenen Heizöltank müssen Mieter den Vermieteranteil selbst berechnen und fristgerecht innerhalb von 12 Monaten geltend machen.
Handlungsempfehlungen für Vermieter
Vermieter sollten alle Energierechnungen vollständig erfassen und Abrechnungszeiträume sauber abgrenzen. Nur wenn die CO₂-Kosten transparent erfasst und aufgeteilt werden, vermeiden Vermieter Rechtsstreitigkeiten und Zahlungsausfälle.
Um langfristig die CO₂-Kosten-Belastung zu senken, sind energetische Modernisierungen und Sanierungen sinnvoll. Diese Maßnahmen verbessern nicht nur die Energieeffizienz des Gebäudes, sondern reduzieren auch den CO₂-Ausstoß und damit die CO₂-Kosten für Mieter und Vermieter.
Fazit: CO₂-Kosten richtig abrechnen
CO₂-Kosten sind heute ein fester und wachsender Bestandteil jeder Heizkostenabrechnung. Mit dem CO2KostAufG hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, um diese Kosten verursachungsgerechter zwischen Mietern und Vermietern zu verteilen.
Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz und konkrete Rechte, etwa bei fehlenden Angaben oder falscher Kostenaufteilung. Für Vermieter steigen zugleich die Anforderungen an eine saubere, nachvollziehbare Abrechnung, bieten aber auch klare wirtschaftliche Anreize für energetische Verbesserungen.









