Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen
CO₂-Kosten in der Gasrechnung
Der Artikel erklärt, wie CO₂-Kosten in der Gasrechnung entstehen, wie hoch sie ausfallen können und wie die gesetzliche Aufteilung nach dem CO2KostAufG erfolgt.
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Einleitung: Warum CO₂ in der Gasrechnung immer wichtiger wird
Die Heizkosten sind für viele Haushalte in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Neben schwankenden Energiepreisen spielen gesetzlich eingeführte CO₂-Kosten eine immer größere Rolle.
Seit 2021 wird auf Erdgas ein CO₂-Preis erhoben. Seit 2023 regelt das CO2KostAufG, wie diese Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen sind.
Was bedeutet CO₂ in der Gasrechnung konkret?
CO₂-Kosten in der Gasrechnung entstehen durch die nationale CO₂-Bepreisung. Für jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas wird ein rechnerischer CO₂-Ausstoß angesetzt.
Der Gasversorger multipliziert diesen Ausstoß mit dem gesetzlich festgelegten CO₂-Preis. Der Betrag ist Bestandteil der Brennstoffkosten.

Gesetzliche Einordnung: BEHG und CO2KostAufG
Die rechtliche Grundlage für CO₂-Kosten bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Es legt den Preis pro Tonne CO₂ fest und sieht eine schrittweise Erhöhung vor.
Das CO2KostAufG regelt seit 2023 die Aufteilung dieser Kosten im Mietverhältnis. Maßgeblich ist der energetische Zustand des Gebäudes.
Wo finde ich die CO₂-Kosten in der Gasrechnung?
Gasversorger müssen CO₂-relevante Angaben transparent ausweisen. Dazu gehören:
- Heiz- und Brennwert in kWh
- Emissionsfaktor in kg CO₂ pro kWh
- Gesamter CO₂-Ausstoß in kg
- CO₂-Kosten in Euro
Häufig erscheinen diese Angaben unter Bezeichnungen wie „CO₂-Bepreisung“ oder „Hinweis nach CO2KostAufG“.
Beispielrechnung: CO₂-Kosten bei einer Gasheizung
Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Erdgas entstehen rund 4 Tonnen CO₂. Bei einem CO₂-Preis von 55 Euro pro Tonne in 2025 ergeben sich 220 Euro CO₂-Kosten zuzüglich Umsatzsteuer.
Dieser Betrag ist Teil der Gasrechnung und steigt mit jedem Anstieg des CO₂-Preises.
Bedeutung der CO₂-Kosten für Mieter
Bei Gasetagenheizung zahlen Mieter zunächst die vollen CO₂-Kosten und müssen den Vermieteranteil selbst innerhalb von zwölf Monaten geltend machen. Die Höhe des Viermieteranteils richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes und muss mit dem 10-Stufen-Modell des CO2KostAufG ermittelt werden.
Bedeutung der CO₂-Kosten für Vermieter
Vermieter tragen je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen erheblichen Teil der CO₂-Kosten.
Energetische Sanierungen oder der Wechsel des Heizsystems können den Vermieteranteil langfristig deutlich senken.
Entwicklung der CO₂-Kosten im Zeitverlauf
Mit steigenden CO₂-Preisen gewinnt der CO₂-Anteil in der Gasrechnung weiter an Bedeutung. Für Haushalte wird dieser Kostenblock zunehmend relevant.
Der im Jahr 2027 geplante Handel mit Emissionszertifikaten könnte die CO₂-Kosten für Erdgas weiter beeinflussen.
Fazit: CO₂-Kosten verstehen heißt Kosten richtig verteilen
CO₂-Kosten sind längst kein theoretischer Klimaposten mehr, sondern ein spürbarer Bestandteil der Gasrechnung. Mit dem CO2KostAufG hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, wie diese Kosten fair zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen sind.
Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz und die Möglichkeit, sich bei energetisch schlechten Gebäuden spürbar zu entlasten. Für Vermieter werden CO₂-Kosten zu einem direkten Wirtschaftsfaktor, der energetische Verbesserungen messbar belohnt.
Wer seine Gasrechnung versteht, die CO₂-Kosten korrekt einordnet und die gesetzlichen Vorgaben sauber anwendet, vermeidet Fehler, Konflikte und unnötige Mehrkosten. Gerade mit weiter steigenden CO₂-Preisen wird dieses Wissen in Zukunft immer wichtiger.









