Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen
CO₂-Kosten bei Flüssiggas
Der Artikel erklärt, wie CO₂-Kosten bei Flüssiggas entstehen, wie sie auf der Flüssiggasrechnung ausgewiesen werden und wie die gesetzliche Aufteilung nach dem CO2KostAufG korrekt erfolgt.
Aktualisiert am

Einleitung
Flüssiggas spielt insbesondere in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle bei der Wärmeversorgung. Seit Einführung der CO₂-Bepreisung und des CO₂-Kostenaufteilungsgesetz haben sich jedoch die Abrechnungsregeln grundlegend geändert.
Während Mieter früher die CO₂-Kosten vollständig tragen mussten, werden diese heute zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Gerade bei Flüssiggas bestehen dabei häufig Unsicherheiten, da es sowohl Fälle des direkten Verbrauchs als auch der Lagerhaltung im eigenen Tank gibt, bei denen Lieferung und tatsächlicher Verbrauch zeitlich auseinanderfallen können.
Was bedeutet CO₂ in Flüssiggas?
Flüssiggas besteht überwiegend aus Propan oder Butan. Bei der Verbrennung entstehen Kohlendioxidemissionen, die unter die nationale CO₂-Bepreisung fallen.
Im Vergleich zu Heizöl verursacht Flüssiggas geringere CO₂-Emissionen pro Kilowattstunde, unterliegt jedoch vollständig dem Brennstoffemissionshandelsgesetz..
Rechtlicher Rahmen für CO₂-Kosten bei Flüssiggas
Das CO2KostAufG gilt für alle vermieteten Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Flüssiggas ist ausdrücklich eingeschlossen.
Die Aufteilung erfolgt über ein gesetzliches Stufenmodell mit zehn Stufen und richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche.

Wie sieht eine Flüssiggasrechnung mit CO₂-Kosten aus?
Flüssiggaslieferanten müssen seit 2023 CO₂-relevante Angaben auf der Rechnung ausweisen. Dazu gehören:
- Energiegehalt in kWh
- Emissionsfaktor in kg CO₂ pro kWh
- Gesamter CO₂-Ausstoß in kg
- CO₂-Kosten in Euro
Dabei ist zu unterscheiden, ob das Flüssiggas unmittelbar verbraucht wird oder ob es zunächst in einem Tank gelagert wird. Beim Direktverbrauch fallen Lieferung und Verbrauch zeitlich zusammen.
Bei tankbasierter Versorgung wird Flüssiggas hingegen auf Vorrat geliefert und über Monate hinweg verbraucht. Für die CO₂-Kostenabrechnung ist in diesen Fällen nicht allein das Lieferdatum entscheidend, sondern der tatsächliche Verbrauch im jeweiligen Abrechnungszeitraum.
CO₂-Kosten bei Flüssiggas korrekt berechnen
Zunächst werden alle relevanten Flüssiggasrechnungen des Abrechnungszeitraums erfasst. Bei Direktverbrauch entspricht die gelieferte Menge in der Regel dem Verbrauch.
Bei Lagerhaltung im Flüssiggastank muss hingegen rechnerisch abgegrenzt werden, welcher Anteil der gelieferten Menge tatsächlich im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde. Grundlage hierfür sind Tankstände zu Beginn und Ende des Zeitraums oder entsprechende Verbrauchsmessungen.
Der so ermittelte CO₂-Ausstoß wird auf die Wohnfläche umgelegt. Der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter entscheidet über die Einstufung im Stufenmodell und damit über die Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter.
Besonderheiten bei Selbstversorgung mit Flüssiggas
Bei Selbstversorgung erhält der Mieter die Flüssiggasrechnung direkt vom Lieferanten. Dies ist häufig der Fall, wenn der Tank ausschließlich der gemieteten Einheit dient oder der Mieter selbst Vertragspartner des Lieferanten ist.
In diesen Fällen erstellt der Vermieter keine Brennstoffabrechnung. Der Mieter muss den CO₂-Ausstoß auf Basis der gelieferten und verbrauchten Flüssiggasmenge selbst ermitteln und den sich aus dem Stufenmodell ergebenden Vermieteranteil innerhalb von zwölf Monaten geltend machen. Mit unserem CO₂-Preisrechner können Mieter bequem ihren Anspruch auf Rückerstattung prüfen und die notwendigen Nachweise erstellen.
Bio-Flüssiggas und CO₂-Kosten
Bio-Flüssiggas kann mit einem Emissionsfaktor von null bewertet werden. Bei vollständigem Einsatz entfallen die CO₂-Kosten.
Bei Mischformen reduzieren sich die CO₂-Kosten anteilig entsprechend dem biogenen Anteil.
Fazit
CO₂-Kosten bei Flüssiggas sind seit 2023 fester Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Sie unterliegen der gesetzlichen Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG.
Entscheidend bei der Berechnung der CO₂-Kostenaufteilung ist dabei stets, ob Flüssiggas direkt verbraucht oder zunächst gelagert wird. In beiden Fällen Mieter jedoch selbst aktiv werden, um eine CO₂-Rückerstattung von ihrem Vermieter zu erhalten.









