Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen
CO₂-Kosten bei Fernwärme
Der Artikel erklärt verständlich, wie CO₂-Kosten bei Fernwärme entstehen, wie sie in der Fernwärmerechnung ausgewiesen werden und wie die gesetzliche Aufteilung nach dem CO2KostAufG korrekt erfolgt.
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Einleitung: Fernwärme und CO₂-Kosten im Fokus
Fernwärme gilt für viele als komfortable und vergleichsweise klimafreundliche Form der Wärmeversorgung. Seit Einführung der CO₂-Bepreisung und des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ergeben sich jedoch neue Fragen zur Abrechnung.
Besonders häufig besteht Unsicherheit darüber, wie CO₂ in Fernwärme entsteht, wie hoch die CO₂-Kosten ausfallen und wie sie korrekt verteilt werden.
Grundlagen: Wie entstehen CO₂-Kosten bei Fernwärme?
Fernwärme wird zentral erzeugt und über ein Wärmenetz an Gebäude verteilt. Die CO₂-Emissionen entstehen bei der Wärmeerzeugung und nicht im Gebäude selbst.
Je nach Brennstoffmix können die Emissionen stark variieren. Fernwärme aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung ist deutlich emissionsärmer als Fernwärme aus fossilen Brennstoffen.
Rechtlicher Rahmen: CO₂ in Fernwärme und das CO2KostAufG
Das CO2KostAufG gilt seit dem 1. Januar 2023 auch für Fernwärme, sofern diese auf fossilen Energieträgern basiert.
Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, der über ein gesetzliches Stufenmodell zur Kostenaufteilung führt.
Für Fernwärme ist der Emissionsfaktor nach der finnischen Methode zu bestimmen, um eine bundesweit einheitliche Bewertung der CO₂-Emissionen sicherzustellen.
Die Fernwärmerechnung: Welche CO₂-Angaben sind Pflicht?
Fernwärmelieferanten müssen seit 2023 CO₂-relevante Informationen transparent auf der Rechnung ausweisen.
Die Pflichtangaben umfassen:
- Die gelieferte Wärmemenge in kWh
- Den Emissionsfaktor der Fernwärme in kg CO₂ pro kWh
- Die daraus resultierenden CO₂-Emissionen in kg
- Den geltenden CO₂-Preis in Euro pro Tonne CO₂
- Die berechneten CO₂-Kosten in Euro
Von der Fernwärmerechnung zur CO₂-Kostenabrechnung
Die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten erfolgt nicht unmittelbar über die Fernwärmerechnung des Versorgers, sondern über eine gesonderte CO₂-Kostenabrechnung.
Wird die Wärme zentral für das gesamte Gebäude bezogen und über den Vermieter abgerechnet, ist dieser verpflichtet, den CO₂-Ausstoß zu ermitteln, das Gebäude dem Stufenmodell zuzuordnen und seinen Kostenanteil vor der Umlage in der Heizkostenabrechnung abzuziehen.
Bezieht der Mieter die Fernwärme hingegen selbst, etwa bei einem eigenen Liefervertrag, ist die CO₂-Kostenaufteilung nicht Teil der Heizkostenabrechnung. In diesem Fall muss der Mieter den CO₂-Ausstoß berechnen und den sich daraus ergebenden Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen. Mit unserem CO₂-Preisrechner bieten wir eine einfache und bequeme Möglichkeit, den Anspruch auf eine Rückerstattung der CO₂-Kosten zu prüfen und zu berechnen.
Beispiel: CO₂-Kosten bei Fernwärme in einer Wohnung
Eine Wohnung mit 120 m² Wohnfläche verbraucht im Jahr etwa 24.000 kWh Fernwärme. Bei einem Emissionsfaktor von 0,18 kg CO₂ pro Kilowattstunde entstehen dadurch rund 4.320 kg CO₂ pro Jahr.
Bezogen auf die Wohnfläche ergibt sich ein spezifischer CO₂-Ausstoß von 36 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr. Der Vermieteranteil beträgt in diesem Fall 50 Prozent der CO₂-Kosten.
| CO₂-Emissionen der Mieteinheit | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| < 12 kg CO₂ / m² / Jahr | 100 % | 0 % |
| 12 bis < 17 kg CO₂ / m² / Jahr | 90 % | 10 % |
| 17 bis < 22 kg CO₂ / m² / Jahr | 80 % | 20 % |
| 22 bis < 27 kg CO₂ / m² / Jahr | 70 % | 30 % |
| 27 bis < 32 kg CO₂ / m² / Jahr | 60 % | 40 % |
| 32 bis < 37 kg CO₂ / m² / Jahr | 50 % | 50 % |
| 37 bis < 42 kg CO₂ / m² / Jahr | 40 % | 60 % |
| 42 bis < 47 kg CO₂ / m² / Jahr | 30 % | 70 % |
| 47 bis < 52 kg CO₂ / m² / Jahr | 20 % | 80 % |
| >= 52 kg CO₂ / m² / Jahr | 5 % | 95 % |
Fazit: CO₂-Kosten bei Fernwärme transparent prüfen und richtig abrechnen
Die CO₂-Kosten bei Fernwärme sind auf den ersten Blick komplex, lassen sich aber mit den verpflichtenden Angaben auf der Fernwärmerechnung schnell und nachvollziehbar ermitteln. Entscheidend ist, dass Emissionsfaktor, Verbrauch und Wohnfläche korrekt zusammengeführt und dem gesetzlichen Stufenmodell zugeordnet werden.
Für Mieter bedeutet das die Chance, mögliche Erstattungsansprüche zu erkennen und aktiv geltend zu machen – insbesondere dann, wenn die Fernwärme nicht über den Vermieter abgerechnet wird. Vermieter wiederum schaffen mit einer sauberen CO₂-Kostenabrechnung Transparenz, Rechtssicherheit und vermeiden spätere Rückfragen oder Kürzungen.









