Was jetzt im Mietrecht gilt
Pflichten des Vermieters bei CO₂
Welche Vermieterpflichten ergeben sich aus dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz? Der Artikel erklärt praxisnah, wie die CO₂-Abrechnung korrekt erfolgt, welche Pflichten bestehen und welche Rechte Mieter haben.
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CO₂-Kosten als neue Vermieterpflicht
Seit dem 1. Januar 2023 sind Vermieter verpflichtet, einen Teil der CO₂-Kosten zu tragen, die durch das Heizen und die Warmwasserbereitung entstehen. Diese Regelung betrifft nahezu alle Mietverhältnisse und verändert die Abrechnungspraxis spürbar.
Gleichzeitig schafft sie mehr Transparenz und Fairness für Mieter und stellt Vermieter vor neue organisatorische und rechtliche Anforderungen.
Gesetzliche Grundlage: Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz
Die zentrale rechtliche Grundlage ist das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es gilt automatisch für alle Mietverhältnisse, unabhängig vom Vertragsdatum, und hat Vorrang vor mietvertraglichen Vereinbarungen.
Ziel des Gesetzes ist eine faire Verteilung der CO₂-Kosten und ein wirtschaftlicher Anreiz für Vermieter, Gebäude energetisch zu verbessern.
Zentrale Vermieterpflicht: Die korrekte CO₂-Abrechnung
Die wichtigste Pflicht des Vermieters ist die ordnungsgemäße CO₂-Abrechnung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Grundlage sind die Angaben auf den Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen.
Der Vermieter berechnet den spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes, ordnet ihn dem gesetzlichen Stufenmodell zu und ermittelt daraus seinen Kostenanteil.

Pflichtangaben in der Heizkostenabrechnung
Die Abrechnung muss den CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Einstufung im Stufenmodell, die gesamten CO₂-Kosten sowie die konkrete Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter enthalten.
Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil pauschal um drei Prozent kürzen.
Besondere Pflichten bei unterschiedlichen Abrechnungssituationen
Bei zentral beheizten Gebäuden liegt die vollständige Verantwortung für die CO₂-Abrechnung beim Vermieter.
Bei selbstversorgenden Mietern mit Gasetagenheizung oder Heizöltank muss der Vermieter den geltend gemachten Erstattungsanspruch prüfen und den entsprechenden Betrag auszahlen.
Fristen und Zahlungsmodalitäten im Mietrecht
Mieter haben zwölf Monate Zeit, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Der Vermieter muss den Betrag innerhalb der gesetzlichen Frist erstatten oder verrechnen.
Eine Verzögerung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und sollte vermieden werden.
Sonderfälle und Ausnahmen von Vermieterpflichten
Öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder Anschlusszwang können den Vermieteranteil reduzieren oder entfallen lassen.
Diese Ausnahmen müssen jedoch nachgewiesen und in der Abrechnung transparent dargestellt werden.
CO₂-Pflichten als wirtschaftlicher Anreiz
Mit steigenden CO₂-Preisen wächst die finanzielle Belastung für Vermieter bei ineffizienten Gebäuden.
Energetische Sanierungen senken nicht nur Emissionen, sondern auch den eigenen Kostenanteil an den CO₂-Kosten.
Fazit: Vermieterpflichten ernst nehmen und Chancen nutzen
Die CO₂-Pflichten sind fester Bestandteil des Mietrechts. Eine korrekte Abrechnung schützt vor Kürzungen, Konflikten und rechtlichen Risiken.
Gleichzeitig eröffnet das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz Chancen für nachhaltiges, wirtschaftliches und zukunftssicheres Vermieten.









