So funktioniert die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten
CO2KostAufG verständlich erklärt
Das CO2KostAufG regelt seit 2023 die faire Aufteilung von CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Der Artikel erklärt verständlich, wie das Gesetz funktioniert und wie die Umsetzung in der Heizkostenabrechnung gelingt.
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Warum es das CO2KostAufG gibt
Mit der Einführung der nationalen CO₂-Bepreisung sind die Heizkosten für fossile Energieträger spürbar gestiegen. Bis Ende 2022 mussten Mieter diese zusätzlichen Kosten vollständig tragen, unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Das CO2KostAufG setzt hier an und verfolgt das Ziel, CO₂-Kosten gerechter zu verteilen und Vermieter stärker in die Verantwortung zu nehmen.
Was regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz konkret
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) gilt seit dem 1. Januar 2023 und regelt ausschließlich die Aufteilung der durch den CO₂-Ausstoß verursachten Kosten zwischen Vermieter und Mieter, nicht die gesamten Heizkosten.
Für Wohngebäude gilt ein zehnstufiges Modell, das sich am spezifischen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr orientiert. Für Nichtwohngebäude gilt derzeit eine pauschale Aufteilung von 50 % Vermieter- und 50 % Mieteranteil.
Die rechtliche Einbettung des CO2KostAufG
Das CO2KostAufG ist Teil eines größeren rechtlichen Rahmens. Die CO₂-Kosten entstehen durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und werden über die Heizkostenabrechnung verteilt.
Es ergänzt die Heizkostenverordnung, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie das Gebäudeenergiegesetz und hat Vorrang bei der Frage der Umlagefähigkeit von CO₂-Kosten.
Schritt für Schritt: So funktioniert die CO₂-Kostenaufteilung
Grundlage sind die Brennstoff- oder Wärmelieferrechnungen des Abrechnungszeitraums, auf denen seit 2023 CO₂-Emissionen und CO₂-Kosten ausgewiesen sein müssen.
Aus diesen Daten wird der spezifische CO₂-Ausstoß berechnet und das Gebäude in das gesetzliche Stufenmodell eingeordnet. Der Vermieteranteil wird vor der Umlage abgezogen.
Einordnung im Stufenmodell
Das Stufenmodell umfasst zehn Stufen, die den spezifischen CO₂-Ausstoß in kg CO₂/m²a abbilden. Je höher der Ausstoß, desto größer der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten.

Auswirkungen auf bestehende Mietverträge
Das CO2KostAufG gilt automatisch für alle Mietverhältnisse. Vertragsklauseln, die den gesetzlichen Vermieteranteil ausschließen, sind insoweit unwirksam.
Für Mieter bedeutet das eine unmittelbare Entlastung, für Vermieter eine neue, nicht umlagefähige Kostenposition.
Sonderfälle: Selbstversorgung und Ausnahmen
Bei Gasetagenheizungen oder eigenen Heizöltanks müssen Mieter den Vermieteranteil selbst berechnen und innerhalb von zwölf Monaten geltend machen. Unser CO₂-Preisrechner bietet eine einfache und kostenlose Möglichkeit, den Anspruch auf eine Rückerstattung zu prüfen.
Öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz können den Vermieteranteil reduzieren oder vollständig entfallen lassen, sofern sie vom Vermieter nachgewiesen werden.
Rechte und Pflichten in der Heizkostenabrechnung
Die Abrechnung muss die CO₂-Kostenaufteilung vollständig und nachvollziehbar ausweisen. Fehlen Pflichtangaben, haben Mieter ein Kürzungsrecht von drei Prozent.
Für Vermieter ist eine korrekte Abrechnung daher auch wirtschaftlich relevant.
Praktische Bedeutung für Mieter und Vermieter
Mieter profitieren von Transparenz und finanzieller Entlastung. Vermieter erhalten gleichzeitig einen Anreiz, in Energieeffizienz zu investieren.
Mit steigenden CO₂-Preisen gewinnt dieser Effekt weiter an Bedeutung.
Fazit: CO2KostAufG als Schlüssel für faire Kostenverteilung
Das CO2KostAufG verbindet Klimaschutz mit sozialer Gerechtigkeit und schafft klare Verantwortlichkeiten im Mietverhältnis.
Wer das Gesetz versteht und korrekt umsetzt, vermeidet Fehler, verteilt Kosten fair und profitiert langfristig.









