So funktioniert die CO₂-Kostenverteilung in der Praxis
Gesetzliche Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
Die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten regelt seit 2023, wie Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten beim Heizen teilen. Der Artikel erklärt die Aufteilung nach dem CO2KostAufG verständlich und praxisnah.
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Warum die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten so wichtig ist
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verbindlich, wie CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen sind. Ziel ist eine gerechtere Kostenverteilung und ein wirksamer Anreiz für energetische Sanierungen.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Tatsache, dass Mieter kaum Einfluss auf den energetischen Zustand eines Gebäudes haben, bislang aber die CO₂-Kosten vollständig tragen mussten.
Rechtliche Grundlage: Das CO2KostAufG verständlich erklärt
Das CO2KostAufG knüpft an die nationale CO₂-Bepreisung an und gilt für alle vermieteten Wohngebäude mit fossilen Energieträgern. Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.
Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil der CO₂-Kosten, den der Vermieter tragen muss. Für Nichtwohngebäude gilt derzeit noch eine pauschale Aufteilung von 50 %.
Auswirkungen auf bestehende Mietverträge
Das Gesetz gilt automatisch für alle Mietverhältnisse, auch für Altverträge. Abweichende mietvertragliche Regelungen sind insoweit unwirksam, wie sie den gesetzlichen Vermieteranteil ausschließen.
So erfolgt die Aufteilung der CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung
Die Aufteilung erfolgt über die jährliche Heizkostenabrechnung. Bei zentralen Heizsystemen ermittelt der Vermieter die ausgestoßenen CO₂-Emissionen, ordnet das Gebäude dem Stufenmodell zu und zieht seinen Anteil vor der Umlage ab.
Bei dezentralen Heizsystemen wie z.B. Gasetagenheizungen oder eigenem Heizöltank müssen Mieter ihren Anteil selbst berechnen und den Vermieteranteil zurückfordern. Unser CO₂-Preisrechner hilft dabei.

Pflichtangaben: Was in der Abrechnung stehen muss
Die Heizkostenabrechnung durch den Vermieter muss den CO₂-Ausstoß des Gebäudes, die Einstufung im Stufenmodell sowie alle Berechnungsgrundlagen enthalten. Dazu zählen Brennstoffmenge, Emissionsfaktor, Wohnfläche und die Gesamtkosten.
Fehlen diese Angaben, dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil pauschal um drei Prozent kürzen.
Wirtschaftliche Bedeutung der Aufteilung
Mieter werden insbesondere in energetisch schlechten Gebäuden entlastet. Gleichzeitig entsteht für Vermieter ein finanzieller Anreiz zur energetischen Modernisierung.
Mit steigenden CO₂-Preisen gewinnt dieser Effekt weiter an Bedeutung.
Fazit: Klare Regeln schaffen Fairness und Transparenz
Die gesetzliche Aufteilung der CO₂-Kosten verbindet Klimaschutz mit sozialer Fairness. Mieter profitieren von Entlastung, Vermieter von klaren Investitionsanreizen.
Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und korrekt umsetzt, schafft Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.









