Hintergründe, Ziele und gesetzliche Logik der Kostenverteilung
Warum CO₂-Kosten aufgeteilt werden
Warum werden CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt? Der Artikel erklärt die Hintergründe, den Zusammenhang mit Klimaschutz und die Vorgaben des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes.
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Klimaschutz trifft Mietrecht
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz verbindlich, wie CO₂-Kosten beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen sind. Die Regelung verbindet Klimaschutz mit mietrechtlicher Verantwortung.
Ziel ist es, Klimaschutzanreize zu setzen, energetische Sanierungen zu fördern und zugleich eine faire Kostenverteilung sicherzustellen.
Ausgangslage vor Einführung der CO₂-Kostenaufteilung
Vor Inkrafttreten des CO2KostAufG trugen Mieter die CO₂-Kosten faktisch allein. Diese waren Bestandteil der Brennstoffpreise, ohne gesondert ausgewiesen zu werden. Vermieter hatten dadurch keinen direkten finanziellen Anreiz, den energetischen Zustand ihrer Gebäude zu verbessern. Dieses Nutzer-Vermieter-Dilemma führte zu strukturellen Fehlanreizen.
Klimaschutz als zentraler Treiber der Regelung
Der Gebäudesektor verursacht einen erheblichen Teil der CO₂-Emissionen. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen diese Emissionen deutlich reduziert werden.
Erst durch die Aufteilung der CO₂-Kosten entsteht ein finanzieller Anreiz für Vermieter, in energieeffiziente Gebäude und moderne Heiztechnik zu investieren.
Das Stufenmodell als Herzstück der Aufteilung
Das CO2KostAufG ordnet Wohngebäude anhand ihres CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter und Jahr in zehn Stufen ein. Je schlechter der energetische Zustand, desto höher ist der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten.
In sehr effizienten Gebäuden tragen Mieter die CO₂-Kosten vollständig. In sehr ineffizienten Gebäuden übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent der Kosten.

Faire Kostenverteilung zwischen Verantwortung und Einfluss
Vermieter entscheiden über Dämmung, Fenster, Heiztechnik und Energieträger. Mieter können hingegen vor allem ihr Heizverhalten beeinflussen.
Die Aufteilung der CO₂-Kosten trägt diesem Ungleichgewicht Rechnung und sorgt dafür, dass Kosten dort anfallen, wo langfristige Einsparungen möglich sind.
Praktische Umsetzung in der Heizkostenabrechnung
Bei zentralen Heizsystemen erfolgt die Aufteilung meist über die jährliche Heizkostenabrechnung. Der Vermieter ermittelt die CO₂-Kosten, ordnet das Gebäude dem Stufenmodell zu und zieht seinen Anteil vor der Umlage ab. Die Berechnung sowie Einordnung muss er in der Abrechnung transparent darstellen.
Anders ist der vorgang bei selbstversorgenden Mietern, z.B. mit Gasetagenheizung. Dort muss der Erstattungsanspruch durch den Mieter berechnet und geltend gemacht werden. Unser CO₂-Preisrechner bietet einen bequemen Weg, den Anspruch auf eine CO₂-Kostenerstattung zu prüfen und die notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder ein Anschluss- und Benutzungszwang können den Vermieteranteil reduzieren oder entfallen lassen. Diese Sonderfälle müssen vom Vermieter transparent nachgewiesen werden.
Fazit: Ein sinnvoller Schritt für Klimaschutz und Fairness
Die Aufteilung der CO₂-Kosten verbindet Klimaschutz mit sozialer Fairness. Sie schafft klare Verantwortlichkeiten und fördert nachhaltiges Wohnen.
Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und korrekt umsetzt, profitiert von Transparenz, Rechtssicherheit und langfristigen Kostenvorteilen.









