So werden Emissionen, Emissionsfaktoren und CO₂-Kosten ermittelt
Berechnung von CO₂-Kosten
Die Berechnung von CO₂-Kosten ist seit dem CO2KostAufG zentraler Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Der Artikel erklärt verständlich, wie CO₂-Emissionen ermittelt und Kosten berechnet werden.
Aktualisiert am

Warum die Berechnung von CO₂-Kosten heute unverzichtbar ist
Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung und der gesetzlichen Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern hat sich die Heizkostenabrechnung grundlegend verändert. Die Berechnung der CO₂-Kosten entscheidet darüber, wie hoch die Kostenanteile ausfallen.
Gesetzlicher Rahmen: CO₂-Kostenberechnung nach dem CO2KostAufG
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das CO2KostAufG die Verteilung der CO₂-Kosten. Maßgeblich ist der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, der zur Einstufung in ein gesetzliches Stufenmodell mit zehn Stufen führt.
Je höher der CO₂-Ausstoß ausfällt, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter an den CO₂-Kosten tragen muss.
Was sind CO₂-Emissionen und wie entstehen sie beim Heizen?
CO₂-Emissionen entstehen durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas. Auch Fernwärme verursacht Emissionen, sofern sie nicht vollständig aus erneuerbaren Energien stammt.
Seit 2023 sind Energieversorger verpflichtet, CO₂-Emissionen und CO₂-Kosten auf Rechnungen gesondert auszuweisen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung.
Der Emissionsfaktor als Schlüsselgröße der Berechnung
Der Emissionsfaktor gibt an, wie viel Kilogramm CO₂ bei der Erzeugung einer Kilowattstunde Energie entstehen. Er unterscheidet sich je nach Energieträger erheblich und ist eine zentrale Rechengröße für die Ermittlung des CO₂-Ausstoßes.
Maßgeblich ist immer der auf der Brennstoffrechnung ausgewiesene heizwertbezogene Emissionsfaktor. Die folgende Tabelle zeigt typische Beispielwerte zur Einordnung:
| Energieträger | Heizwertbezogener Emissionsfaktor (kg CO₂ pro kWh) | Hinweis |
|---|---|---|
| Erdgas | ca. 0,18 – 0,20 | abhängig von Gasqualität (H-Gas / L-Gas) |
| Leichtes Heizöl EL | ca. 0,26 – 0,27 | höherer CO₂-Ausstoß als Erdgas |
| Flüssiggas (Propan/Butan) | ca. 0,23 – 0,24 | geringer als Heizöl, höher als Erdgas |
| Fernwärme (fossil geprägt) | ca. 0,15 – 0,25 | stark abhängig vom Erzeugungsmix |
| Bio-Flüssiggas / biogene Anteile | 0,00 | bei vollständigem biogenem Nachweis |
Schritt für Schritt: So wird der CO₂-Ausstoß berechnet
Zunächst wird der Energieverbrauch des Abrechnungszeitraums ermittelt. Dieser Wert wird mit dem Emissionsfaktor multipliziert, um die gesamten CO₂-Emissionen zu berechnen.
Anschließend werden die Emissionen durch die Wohnfläche geteilt, um den spezifischen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr zu erhalten.
| Rechenschritt | Beispielwert |
|---|---|
| Jahresverbrauch | 12.000 kWh |
| Emissionsfaktor Erdgas | 0,201 kg CO₂/kWh |
| Gesamte CO₂-Emissionen | 2.412 kg CO₂ |
| Wohnfläche | 70 m² |
| CO₂-Ausstoß pro m² | 34,5 kg CO₂/m²/Jahr |
Vom CO₂-Ausstoß zu den konkreten CO₂-Kosten
Die ermittelten CO₂-Emissionen werden zunächst von Kilogramm in Tonnen umgerechnet. Anschließend werden sie mit dem für das Abrechnungsjahr geltenden CO₂-Preis multipliziert. Auf den so entstehenden Betrag fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an.
Ausgehend vom vorherigen Beispiel ergeben sich bei einem CO₂-Ausstoß von 2.412 kg folgende Kosten:
| Rechenschritt | Beispielwert |
|---|---|
| CO₂-Ausstoß gesamt | 2.412 kg CO₂ |
| CO₂-Preis (z. B. 2026) | 60 € / t CO₂ |
| CO₂-Kosten netto | 144,72 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 27,50 € |
| CO₂-Kosten gesamt | 172,22 € |
Dieser Gesamtbetrag bildet die Grundlage für die anschließende Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Maßgeblich ist dabei die Einstufung des Gebäudes im gesetzlichen Stufenmodell.
Ergibt sich beispielsweise ein hälftiger Vermieteranteil, werden 86,11 € vom Vermieter getragen und 86,11 € dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei höheren Emissionswerten steigt der Vermieteranteil entsprechend an.
Sonderfälle und Besonderheiten bei der Berechnung
Bestimmte Fernwärmeformen können vom CO2KostAufG ausgenommen sein. Auch unterjährige Abrechnungen oder öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz müssen gesondert berücksichtigt werden.
Fazit: Transparente Berechnung schafft Fairness
Die Berechnung der CO₂-Kosten ist mehr als eine reine Rechenaufgabe. Sie schafft Transparenz darüber, wie sich Heizkosten zusammensetzen, und sorgt dafür, dass die Kosten des CO₂-Ausstoßes fair zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden.
Für Mieter bedeutet eine transparente Berechnung die Möglichkeit, Heizkostenabrechnungen besser einzuordnen, Fehler zu erkennen und bestehende Erstattungsansprüche gezielt geltend zu machen. Gerade bei eigener Wärmeversorgung schafft Klarheit über Emissionen und Kosten die notwendige Grundlage für eine korrekte Rückerstattung.









