Wann sich ein Widerspruch lohnt und wie korrekt vorgegangen wird
Widerspruch gegen die CO₂-Kostenabrechnung
Fehler in der CO₂-Kostenabrechnung sind häufig. Der Artikel erklärt typische CO₂-Kosten-Fehler, wann ein Widerspruch sinnvoll ist und wie Mieter und Vermieter nach dem CO2KostAufG rechtssicher vorgehen.
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Warum ein Widerspruch gegen die CO₂-Abrechnung wichtig ist
Seit der Einführung der CO₂-Kostenaufteilung ist die Heizkostenabrechnung deutlich komplexer geworden. Neben Verbrauch, Wohnfläche und Zeitraum müssen nun auch CO₂-Emissionen, Stufenmodell und Kostenanteile korrekt ausgewiesen werden.
In der Praxis führt dies häufig zu Fehlern. Für Mieter bedeutet das zu hohe Kosten, für Vermieter ein erhöhtes Risiko von Rückfragen, Kürzungen oder formalen Widersprüchen.
Rechtlicher Hintergrund: CO₂-Abrechnung nach dem CO2KostAufG
Das CO2KostAufG regelt seit dem 1. Januar 2023 die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern. Maßgeblich ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und die Einordnung in das gesetzliche Zehn-Stufen-Modell.
Vermieter sind verpflichtet, den Mieteranteil, die Stufe im Stufenmodell sowie die Berechnungsgrundlagen transparent auszuweisen. Fehlen diese Angaben oder sind sie fehlerhaft, ist die Abrechnung rechtlich angreifbar.

Typische CO₂-Kosten-Fehler in der Heizkostenabrechnung
Häufige Fehler sind eine vollständig fehlende CO₂-Kostenaufteilung oder unvollständige Angaben zum CO₂-Ausstoß, zur Einstufung oder zu den Berechnungsgrundlagen.
Ebenso treten Fehler bei Wohnflächen, Abrechnungszeiträumen oder bei der Umrechnung unterjähriger Zeiträume auf. Auch Sonderregelungen wie Denkmalschutz werden in der Praxis häufig falsch berücksichtigt.
Wann lohnt sich ein Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung?
Ein Widerspruch ist immer dann sinnvoll, wenn konkrete Anhaltspunkte für formale oder rechnerische Fehler bestehen. Besonders relevant ist das gesetzliche Kürzungsrecht bei fehlender oder fehlerhafter CO₂-Kostenaufteilung.
In diesen Fällen dürfen Mieter ihren Heizkostenanteil pauschal um drei Prozent kürzen, sofern der Fehler sachlich begründet wird.
Schritt für Schritt: So legst du Widerspruch ein
Zunächst sollte die Heizkostenabrechnung vollständig geprüft werden. Maßgeblich ist, ob die CO₂-Kosten korrekt ausgewiesen, das Stufenmodell angewendet und die Berechnung nachvollziehbar dargestellt ist.
Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und sich konkret auf die beanstandeten Punkte beziehen. Ein Verweis auf das CO2KostAufG erhöht die rechtliche Klarheit.
Beispiel: Formeller Fehler und seine Konsequenzen
Fehlt in der Abrechnung etwa der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, kann die Einstufung im Stufenmodell nicht nachvollzogen werden. Die Abrechnung ist damit formell fehlerhaft.
In solchen Fällen kann der Mieter die Abrechnung beanstanden und zusätzlich von seinem Kürzungsrecht Gebrauch machen.
Unterstützung durch Tools und Informationsangebote
Für die Prüfung und Plausibilisierung der CO₂-Kosten stehen verschiedene Rechenhilfen und Informationsangebote zur Verfügung, die bei der Einordnung der Abrechnung unterstützen können.
Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren davon, Rechenschritte transparent zu dokumentieren und systematisch vorzugehen.
Für Mieter bietet unser CO₂-Preisrechner eine einfache und bequeme Möglichkeit, den Anspruch auf eine CO₂-Rückerstattung zu prüfen und zu berechnen.
Fazit: Rechte kennen und sachlich widersprechen
Ein Widerspruch gegen die CO₂-Abrechnung ist ein legitimes Mittel zur Korrektur von Fehlern. Wer seine Rechte kennt und sachlich vorgeht, kann unzulässige Kosten vermeiden.
Für Vermieter gilt: Transparenz und korrekte Abrechnung schaffen Vertrauen und reduzieren das Risiko von Einwendungen erheblich.









