Wann ein Anspruch auf Rückerstattung besteht
CO₂-Kosten zurückerstattet bekommen
Seit 2023 haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der CO₂-Kosten. Der Artikel erklärt Voraussetzungen, Berechnung nach dem CO2KostAufG und typische Fehler.
Aktualisiert am

Warum die Rückerstattung der CO₂-Kosten jetzt relevant ist
Die CO₂-Bepreisung ist seit einigen Jahren fester Bestandteil der Energiepreise für Erdgas, Heizöl und bestimmte Formen der Fernwärme. Mit dem Inkrafttreten des CO2KostAufG müssen Mieter die CO₂-Kosten nicht mehr allein tragen, sondern haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung durch den Vermieter.
Gleichzeitig stehen Vermieter vor der Aufgabe, die CO₂-Kosten korrekt zu berechnen und transparent abzurechnen. Dieser Beitrag zeigt praxisnah, wie die Rückerstattung funktioniert und welche Schritte notwendig sind.
Was sind CO₂-Kosten und warum gibt es eine Rückerstattung?
CO₂-Kosten entstehen durch die nationale CO₂-Bepreisung auf fossile Brennstoffe. Für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid wird ein festgelegter Preis erhoben, der von den Energieversorgern in die Brennstoffpreise eingerechnet wird.
Bis einschließlich 2022 wurden diese Kosten vollständig auf die Mieter umgelegt. Seit dem 1. Januar 2023 sieht das CO2KostAufG eine gesetzliche Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern vor. Die Rückerstattung ist damit kein freiwilliger Ausgleich, sondern ein gesetzlich geregelter Anspruch.
Gesetzliche Grundlage: Das CO2KostAufG verständlich erklärt
Maßgeblich für die Aufteilung der CO₂-Kosten ist der jährliche CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche. Daraus ergibt sich ein gesetzliches Stufenmodell mit zehn Stufen.
In sehr effizienten Gebäuden tragen Mieter die CO₂-Kosten vollständig selbst. In energetisch schlechten Gebäuden müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten übernehmen. Die Rückerstattung ergibt sich aus diesem Vermieteranteil.

Wann besteht ein Erstattungsanspruch für Mieter?
Ein Erstattungsanspruch besteht immer dann, wenn das Stufenmodell einen Vermieteranteil vorsieht. Bei zentral beheizten Gebäuden wird dieser Anteil automatisch über die Heizkostenabrechnung berücksichtigt.
Bei Selbstversorgung, etwa durch Gasetagenheizungen oder eigene Heizöltanks, müssen Mieter den Anspruch selbst berechnen und gegenüber dem Vermieter geltend machen. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist, kann mit dem CO₂-Preisrechner kostenlos ermittelt werden.
Schritt für Schritt zur Rückerstattung der CO₂-Kosten
Grundlage sind die Brennstoffrechnungen des Abrechnungszeitraums mit ausgewiesenen Emissionswerten, Emissionsfaktoren, Energiegehalt und CO₂-Kosten.
Der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter entscheidet über die Einstufung im Stufenmodell. Der daraus resultierende Vermieteranteil entspricht dem Erstattungsanspruch des Mieters.
Der Anspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung in Textform beim Vermieter geltend gemacht werden.
Pflichten und Handlungsspielräume von Vermietern und Mietern
Bei zentraler Wärmeversorgung sind Vermieter verpflichtet, die CO₂-Kosten korrekt zu berechnen und im Rahmen der Heizkostenabrechnung transparent auszuweisen. Fehlen gesetzlich vorgeschriebene Angaben zur CO₂-Kostenaufteilung, besteht ein Kürzungsrecht von drei Prozent der Heizkosten.
Erfolgt die Wärmeversorgung hingegen durch den Mieter selbst, etwa bei einer Gasetagenheizung oder einem eigenen Brennstoffvertrag, ist die CO₂-Kostenaufteilung nicht Bestandteil der Heizkostenabrechnung. In diesen Fällen muss der Mieter eine eigene CO₂-Kostenabrechnung erstellen und den Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Unabhängig vom Abrechnungsweg können Vermieter ihren eigenen Kostenanteil langfristig durch energetische Sanierungen und den Einsatz effizienter Heiztechnik senken.
Sonderfälle, Kürzungen und häufige Fehler
Wird Brennstoff teilweise für andere Zwecke genutzt, etwa für einen Gasherd, ist der Erstattungsanspruch pauschal zu kürzen. Öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz können den Vermieteranteil ebenfalls reduzieren.
Häufig entstehen Fehler durch unvollständige Angaben in den Brennstoffrechnungen oder durch falsche Einstufungen im Stufenmodell. Mieter sollten die Vollständigkeit der Angaben sowie die Berechnung sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur verlangen.
Fazit: Rückerstattung nutzen und CO₂-Kosten senken
Die gesetzliche Rückerstattung der CO₂-Kosten verändert die Heizkostenabrechnung nachhaltig. Für Mieter bedeutet sie vor allem mehr Schutz vor einseitigen Kostenbelastungen. Wer seine Abrechnung kennt und weiß, wann ein Vermieteranteil vorgesehen ist, kann gezielt prüfen, ob ein Anspruch besteht und diesen fristgerecht geltend machen. Gerade bei eigener Wärmeversorgung liegt es in der Verantwortung des Mieters, aktiv zu werden und die Rückerstattung einzufordern.
Für Vermieter schafft das CO2KostAufG zugleich klare Regeln und neue Pflichten. Die korrekte Berechnung und transparente Darstellung der CO₂-Kosten ist Voraussetzung für eine rechtssichere Abrechnung. Gleichzeitig macht das Gesetz sichtbar, wie stark der energetische Zustand eines Gebäudes die eigenen Kosten beeinflusst. Ein hoher Vermieteranteil ist nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern auch ein deutliches Signal für Modernisierungsbedarf.
Für beide Seiten gilt: Die Rückerstattung ist kein Sonderfall, sondern ein fester Bestandteil moderner Heizkostenabrechnungen – und ein wichtiges Instrument für mehr Transparenz, Fairness und langfristig sinkende Emissionen.









