So funktioniert die gesetzliche Aufteilung seit 2023
CO₂-Kostenabrechnung verstehen
Die CO₂-Kostenabrechnung ist seit 2023 fester Bestandteil der Heizkostenabrechnung. Der Artikel erklärt die Aufteilung nach dem CO2KostAufG, die praktische Umsetzung und typische Fehler.
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Warum die CO₂-Kostenabrechnung für Mieter und Vermieter wichtig ist
Mit der Einführung der CO₂-Bepreisung im Jahr 2021 wurden fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl spürbar teurer. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid zu reduzieren und Anreize für energieeffizientes Verhalten sowie energetische Sanierungen zu schaffen.
Lange Zeit mussten Mieter die CO₂-Kosten vollständig tragen. Das hat sich mit dem Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes, kurz CO2KostAufG, grundlegend geändert. Seit dem Abrechnungsjahr 2023 werden die CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.
Was sind CO₂-Kosten und wie entstehen sie?
CO₂-Kosten entstehen durch die sogenannte CO₂-Bepreisung. Für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid muss ein festgelegter Preis gezahlt werden. Diese Kosten werden von den Energieversorgern direkt in die Preise für Heizöl, Erdgas oder bestimmte Arten von Fernwärme eingerechnet und auf den Rechnungen separat ausgewiesen.
Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, während die Aufteilung der CO₂-Kosten im Mietverhältnis durch das CO2KostAufG geregelt wird. Die wesentlichen Regelungen zu Entstehung, Abrechnung und Rückerstattung von CO₂-Kosten ergeben sich unmittelbar aus diesen gesetzlichen Vorgaben.

Gesetzliche Grundlage: Das CO2KostAufG einfach erklärt
Das CO2KostAufG gilt für alle Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, deren Heizkostenabrechnungszeiträume am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Kern des Gesetzes ist ein Zehn-Stufen-Modell, das den energetischen Zustand eines Gebäudes anhand des jährlichen CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche bewertet. Nicht-Wohngebäude werden pauschal mit je 50 % eingestuft.
Je höher der spezifische CO₂-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto größer ist der Kostenanteil des Vermieters. In energetisch schlechten Gebäuden können Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten tragen, während Mieter nur 5 Prozent zahlen.
Für Nichtwohngebäude gilt aktuell eine pauschale Aufteilung von 50 zu 50. Ausnahmen bestehen unter anderem bei Denkmalschutz oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben, die energetische Sanierungen verhindern.
Die CO₂-Kostenabrechnung aus Sicht der Mieter
Mieter erhalten die CO₂-Kostenabrechnung in den meisten Fällen automatisch im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. In dieser Abrechnung muss der Vermieter den eigenen Kostenanteil ausweisen und vom Mieteranteil abziehen.
Anders ist die Situation bei Gasetagenheizungen, selbst befüllten Heizöltanks oder Direct-Contracting-Modellen. In diesen Fällen müssen Mieter die CO₂-Kostenabrechnung selbst erstellen.
Grundlage sind die Brennstoffrechnungen mit ausgewiesenen Emissionen, Emissionsfaktoren, Energiegehalt und CO₂-Kosten. Der spezifische CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter entscheidet über die Einstufung im gesetzlichen Stufenmodell. Ein Anspruch auf Rückerstattung der CO₂-Kosten anhand der eigenen Abrechnungsdaten kann in unserem Online-Check kostenlos geprüft werden.
Der Erstattungsanspruch muss innerhalb von zwölf Monaten geltend gemacht werden, sonst verfällt er.
Die CO₂-Kostenabrechnung aus Sicht der Vermieter
Für Vermieter ist die CO₂-Kostenabrechnung Teil der Heizkostenabrechnung. Sie basiert auf den Brennstoffrechnungen, der Wohnfläche und dem Heizkostenverteilerschlüssel.
Der spezifische CO₂-Ausstoß bestimmt die Stufe im Modell. Der Vermieteranteil wird vor der Umlage auf die Mieter abgezogen. § 7 Absatz 3 CO2KostAufG verlangt eine transparente Darstellung der Berechnungsgrundlagen.
Sonderfälle in der Abrechnung
In der Praxis können besondere rechtliche oder bauliche Rahmenbedingungen dazu führen, dass der gesetzlich vorgesehene Kostenanteil des Vermieters ganz oder teilweise entfällt. Dazu zählen insbesondere öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder ein Anschluss- und Benutzungszwang, wenn diese energetische Verbesserungen erheblich einschränken. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Umstände nachvollziehbar dokumentiert und in der Heizkostenabrechnung ausdrücklich berücksichtigt werden.
CO₂-Kosten senken durch Energieeffizienz
Die CO₂-Kostenabrechnung wirkt nicht nur als Abrechnungsinstrument, sondern setzt gezielt wirtschaftliche Anreize für Wohnungseigentümer zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Je geringer der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter ausfällt, desto niedriger ist der Vermieter-Anteil, der im Rahmen der gesetzlichen Aufteilung anfällt.
Energetische Maßnahmen wie eine verbesserte Wärmedämmung, der Einsatz moderner Heiztechnik oder die Nutzung erneuerbarer Energien können den Brennstoffverbrauch deutlich reduzieren. Dadurch sinken nicht nur die laufenden Heizkosten, sondern auch die CO₂-Kosten, die in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen. Mehr Informationen gibt es unter Energiespartipps für Vermieter.
Aber auch Mieter können durch bewusstes Heizverhalten und Investitionen in energieeffiziente Geräte ihren CO₂-Ausstoß und damit die CO₂-Kosten senken. Nützliche Tipps für Mieter finden sich in unserem Beitrag zu Energiespartipps für Mieter.
Fazit: Transparenz schafft Fairness
Die CO₂-Kostenabrechnung sorgt für eine gerechtere Verteilung der Klimakosten. Mieter werden entlastet, Vermieter erhalten klare Anreize für Investitionen in Energieeffizienz.
Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und sauber abrechnet, vermeidet Konflikte und trägt langfristig zu niedrigeren Heizkosten und einem klimafreundlicheren Gebäudebestand bei.









